Information: Dieser Bericht ist veraltet – den aktuellen Nachhaltigkeitsbericht findest du hier.
Zwangsarbeit und Arbeit in Schuldknechtschaft muss bei unseren Produzenten verboten sein. Als Arbeitgeber dürfen sie keine Originaldokumente, Löhne oder Bonuszahlungen der Arbeiter einbehalten. Außerdem muss es den Arbeitern gewährt werden, unter Einhaltung der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Überstunden dürfen nur freiwillig geleistet werden.
Bei den in 2015 durchgeführten Audits gab es keine Beanstandungen zu Zwangsarbeit.
Grundsätzlich besteht bei allen unseren Produzenten in „High Risk Countries", also in den Entwicklungs- und Schwellenländern, das Risiko von Zwangsarbeit.
Um festzustellen, ob Zwangsarbeit vorliegt, prüft die FWF folgende Fragen:
GRI: | G4-HR6 |