Information: Dieser Bericht ist veraltet – den aktuellen Nachhaltigkeitsbericht findest du hier.
„Die Arbeitsgesetze und das Sozialversicherungsrecht müssen eingehalten werden. Diese Bestimmungen dürfen nicht durch befristete Verträge, Subunternehmertum oder durch Lehrlingsprogramme ausgehebelt werden. Der Arbeitgeber sollte die Absicht haben, die Mitarbeiter*innen langfristig anzustellen und diese zu qualifizieren. Jugendlichen soll die Chance eingeräumt werden, an Ausbildungs- und Trainingsprogrammen teilzunehmen.“
Dass alle Mitarbeiter*innen sozialversichert werden, ist schwieriger zu erreichen. In einigen Fällen geht dies nicht vom Arbeitgeber aus, sondern die Mitarbeiter*innen selbst wollen nicht sozialversichert werden, um den Arbeitnehmer*innenanteil an Beiträgen ausbezahlt zu bekommen. Hier ist es sehr wichtig, Aufklärungsarbeit zu leisten. Denn die Mitarbeiter*innen sind häufig nicht aufgeklärt und wissen nicht, welche Vorteile eine Sozialversicherung hat. Wir verlangen von unseren Produzenten, die Mitarbeiter*innen darüber zu informieren. Zusätzlich führen wir sogenannte „Onboarding Workplace Education Program“-Trainings der Fair Wear bei unseren Produzenten durch, in denen dieses Thema auch behandelt wird. Das Training besteht aus zwei Modulen, welche auf zwei Trainingstage verteilt werden. Modul 1 ist eine grundlegende Sensibilisierung für Arbeitsrechte und Beschwerdemechanismen, wohingegen Modul 2 eine Einführungsveranstaltung in den sozialen Dialog auf Fabrikebene ist, die sich insbesondere an die Arbeitnehmer*innenvertretung richtet und eine gemeinsame Sitzung von Arbeitnehmer*innen und Management umfasst.
Diese Daten werden bei den Fair Wear Audits nicht mehr erhoben. Deshalb haben wir dazu keine aktuellen Zahlen.
GRI: | 103 |
GRI: | 401-1 |