„Es dürfen keine Kinder beschäftigt werden. Eine Beschäftigung darf erst ab dem 15. Lebensjahr und nach Beendigung der Schulpflicht erfolgen. Ausbeutung, Sklaverei, Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit sind verboten. Jugendliche zwischen 15-18 Jahren unterliegen einem besonderen Schutz. Sie dürfen keine Arbeiten ausführen, die Ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral gefährden.“
Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditoren, wie die der Fair Wear Foundation (FWF), überprüft. Dabei prüfen die Auditoren sorgfältig, ob es Fälle von Kinderarbeit gibt. Dies wird durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte und durch Überprüfen von Dokumenten gecheckt.
Die Überprüfungen 2018 der FWF zeigen, dass es bei unseren Produzenten keine Fälle von Kinderarbeit gibt. Jedoch gab es Fälle, in denen das Jugendschutzgesetz in Bezug auf Arbeitszeiten nicht eingehalten wurden. Hier haben wir sofort reagiert und sind mit unserem Produzent in Dialog gegangen. Gemeinsam haben wir Abhilfemaßnahmen definiert und verfolgen diese regelmäßig ab.
Wir sind uns bewusst, dass es in der Textilindustrie immer wieder Fälle von Kinderarbeit gibt. Durch unsere langjährige Partnerschaft mit dem Großteil unserer Produzenten und Zusammenarbeit mit der Fair Wear Foundation (FWF) sind wir überzeugt, Kinderarbeit - so gut es geht - ausschließen zu können. Sollte trotzdem ein Fall von Kinderarbeit auftreten, reagieren wir sofort und leiten mit der FWF konkrete Maßnahmen ein. Dazu gehört u. a., dass das Kind umgehend aus der Produktion genommen wird, VAUDE ihm eine Ausbildung finanziert und den Eltern den Verdienstausfall kompensiert.
In diesem Fall ging es um fünf syrische Flüchtlingskinder im Alter von 12 bis 14 Jahren, die während des Audits im Jahr 2014 bei unerlaubten Subunternehmern angetroffen wurden.
Mehr zu syrischen Flüchtlingen in der türkischen Textilindustrie hier
Der türkische Produzent, der die Subunternehmer beauftragt hatte, VAUDE und die beiden anderen FWF-Mitgliedsunternehmen haben sich dazu verpflichtet, die Kinder zu unterstützen und zu begleiten, bis sie das Alter von 15 Jahren erreicht haben. Hierfür wurde ein MoU „Memorandum of Understanding“ von allen beteiligten Parteien ausgearbeitet und unterzeichnet.
Inhalt des MoU:
Dabei wurde festgelegt, dass die Zahlungen, die Überprüfung des Schulbesuchs und die Umsetzung aller vereinbarten Maßnahmen in dem dafür vorgesehenen Zeitplan erfolgen müssen. Die FWF beteiligt sich daran, die Maßnahmen zu ermöglichen und zu überwachen.
Die FWF hat in der Türkei ein Team zusammengestellt, das diesen Fall und die betroffenen Familien über die komplette Projektlaufzeit betreut.
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