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Nachhaltigkeitsbericht 2018
veröffentlicht am 01.08.2019

VAUDE sagt NEIN zu Zwangsarbeit

VAUDE positioniert sich mit einem klaren Nein gegen Zwangsarbeit. Hier haben wir durch unser Engagement schon viel erreicht. Du kannst Dich darauf verlassen, dass bei der Produktion Deiner VAUDE-Produkte kein Zwang auf die Arbeiter ausgeübt worden ist.

Alle unsere Produzenten verpflichten sich in ihren Produktionsstätten zu einem „Nein zur Zwangsarbeit“. Die Verpflichtung sieht so aus:

„Zwangsarbeit und Arbeit in Schuldknechtschaft ist verboten. Vom Arbeitgeber dürfen keine Originaldokumente, Löhne oder Bonuszahlungen der Arbeiter einbehalten werden. Außerdem muss es den Arbeitern gewährt werden, unter Einhaltung der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Überstunden dürfen nur freiwillig geleistet werden.“

Überprüfung durch unabhängige Auditoren

Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditoren, wie denen der Fair Wear Foundation (FWF) überprüft. Dabei prüfen die Auditoren sorgfältig, ob es Fälle von Zwangsarbeit gibt. Dies wird unter anderem durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte verifiziert.


  • Wie erfolgt die Anwerbung der Mitarbeiter?
  • Müssen die Mitarbeiter zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Kaution oder ihren Ausweis hinterlegen?
  • Werden die Löhne pünktlich bezahlt? Gibt es Fälle, in denen noch Löhne ausstehen?
  • Dürfen sich die Mitarbeiter frei bewegen (Pausen, Verlassen des Fabrikgeländes, Gang zur Toilette)?


Ergebnis der Überprüfungen durch die Fair Wear Foundation (FWF)

Die Überprüfungen der FWF zeigen, dass es 2018 in diesem Bereich Beanstandungen zum Thema Kündigungen gab. Mitarbeiter einer Produktionsstätte hatten sich beschwert, dass sie Schwierigkeiten hatten innerhalb der gesetzlichen Frist zu kündigen. Daraufhin sind wir mit unserem Produzenten in Dialog gegangen. Alle Führungskräfte wurden nochmals informiert, wie der Ablauf bei Kündigungen sein soll. Außerdem wurden die Mitarbeiter nochmals über den genauen Ablauf bei Kündigungen informiert. 


GRI:   409-1
Geschäftstätigkeiten und Lieferanten mit erhöhtem Risiko von Zwangs- oder Pflichtarbeit
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