„Zwangsarbeit und Arbeit in Schuldknechtschaft ist verboten. Vom Arbeitgeber dürfen keine Originaldokumente, Löhne oder Bonuszahlungen der Arbeiter einbehalten werden. Außerdem muss es den Arbeitern gewährt werden, unter Einhaltung der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Überstunden dürfen nur freiwillig geleistet werden.“
Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditoren, wie denen der Fair Wear Foundation (FWF) überprüft. Dabei prüfen die Auditoren sorgfältig, ob es Fälle von Zwangsarbeit gibt. Dies wird unter anderem durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte verifiziert.
Die Überprüfungen der FWF zeigen, dass es 2018 in diesem Bereich Beanstandungen zum Thema Kündigungen gab. Mitarbeiter einer Produktionsstätte hatten sich beschwert, dass sie Schwierigkeiten hatten innerhalb der gesetzlichen Frist zu kündigen. Daraufhin sind wir mit unserem Produzenten in Dialog gegangen. Alle Führungskräfte wurden nochmals informiert, wie der Ablauf bei Kündigungen sein soll. Außerdem wurden die Mitarbeiter nochmals über den genauen Ablauf bei Kündigungen informiert.
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