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Nachhaltigkeitsbericht 2018
veröffentlicht am 01.08.2019

Rechtskonformität als oberstes Gebot

Alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, ist für uns selbstverständlich. Auch von unseren Lieferanten erwarten wir das. Dabei geht es vor allem um unsere Reputation und die Sicherheit unserer Kunden.

Im Einklang mit dem Gesetz

Umweltgesetze – streng und sinnvoll

Deutschland hat weltweit eine der strengsten Umweltgesetzgebungen. Davon profitieren wir alle: Sauberes Wasser, saubere Luft und fruchtbare Böden sind für uns genauso „normal“ wie gesundheitlich unbedenkliche Produkte.


Dass dies keineswegs überall auf der Welt selbstverständlich ist, zeigen etwa Bilder von dichtem Smog aus Peking, Teersand-Abbau in Kanada oder von brennendem Regenwald. Dank der strengen Umsetzung dieser Gesetzgebung durch behördliche Kontrollen gelangen Produkte mit potentiell gefährlichen Chemikalien oder anderen Sicherheitsrisiken in Deutschland so gut wie nie auf den Markt. Das schützt Mensch und Natur, und dafür lohnt es sich, weiterhin zu investieren.


Umweltschutz in der EU demokratisch legitimiert

Deutsche und EU-Umweltschutz-Gesetze sind demokratisch legitimiert und genießen daher weitestgehend Akzeptanz bei Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen. Verstöße gegen diese Vorschriften bergen nicht nur ein großes finanzielles Risiko, sondern auch ein Risiko für die Reputation des Unternehmens.


In einigen unserer Produktionsländer gibt es oft keine so weitreichende Umweltgesetzgebung, oder es wird – wie in China – die Einhaltung der durchaus strengen Vorschriften zu wenig eingefordert und kontrolliert.


Auch wenn wir als Auftraggeber dort nicht direkt haftbar gemacht werden können, tragen wir Verantwortung für unsere Lieferkette. Wir würden unsere Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen, wenn unsere Lieferanten gegen nationale Vorschriften in den Produktionsländern verstoßen würden. Ein Beispiel hierfür ist die Detox-Kampagne der Umweltschutzorganisation Greenpeace.


»Verstöße gegen geltende Vorschriften wollen wir uns aus Überzeugung nicht leisten. Wir gehen bei Umweltschutz und sozialer Verantwortung häufig sogar weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.«

Hilke Patzwall, VAUDE CSR Manager
 
 

Jährliche EMAS- und ISO 14001-Zertifizierung

Für uns von VAUDE ist es selbstverständlich, dass wir Umweltgesetze und -vorschriften einhalten. Am Standort Tettnang-Obereisenbach wird dies jährlich durch die EMAS und ISO 14001-Zertifizierung überprüft. Diese Audits gewährleisten unsere Rechtskonformität.


Dazu arbeiten wir seit Jahren mit einem Rechtskataster für den Bereich Umweltmanagement, in dem alle Umweltvorschriften aufgeführt sind. Dieses Rechtskataster wird bei der EMAS-Überprüfung auditiert. Ein übergreifendes Rechtskataster, das die Bereiche Umweltmanagement, Unternehmen, Produkte und Arbeitssicherheit beinhaltet, befindet sich im Aufbau.


Monitoring der Lieferkette durch bluesign® und die Fair Wear Foundation

In der Lieferkette ist die Überprüfung der Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorschriften und arbeitsrechtliche Normen, Gesetze und Vorschriften nahezu unmöglich – vor allem deshalb, weil wir fast nur mit unabhängigen Produzenten arbeiten. Dennoch nehmen wir diese Aspekte sehr ernst. In der Lieferkette verlassen wir uns im Bereich umweltrechtlicher Vorschriften auf die Angaben unserer Lieferanten und das Monitoring durch das bluesign® system.


Viele unserer Lieferanten sind bluesign® Systempartner. Das bluesign® system überprüft die Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften, die im jeweiligen Produktionsland gelten. Uns sind keine Fälle bekannt, in denen unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten Verstöße gegen Umweltrecht nachgewiesen wurden, die zu Bußgeldzahlungen oder nicht-monetären Strafen geführt haben. Mehr dazu - bluesign® system.


Im Bereich arbeitsrechtliche Normen, Gesetze und Vorschriften vertrauen wir in der Lieferkette auf das Monitoring durch die Fair Wear Foundation. Als Mitglied der Fair Wear Foundation verpflichten wir uns dazu, in allen Produktionsstätten die weltweit geltenden Mindeststandards auf Basis der „Internationalen Labour Organization“ (ILO) einzuhalten. 100 Prozent unserer Produktionsstätten in Risikoländern sind durch die Fair Wear Foundation auditiert. Mehr dazu hier


Weitere gesetzliche Regelungen für unsere Produkte

Für die Konformität unserer Produkte müssen wir viele verschiedenen Gesetze, Verordnungen und Normen beachten, von Textilkennzeichnung über Produktsicherheit wie z. B. der Kordelnorm bei Kinderbekleidung bis zu REACH, der EU-Chemikalien-Verordnung. Um hier über alle Änderungen frühzeitig informiert zu sein und diese in unsere Produkte und Produktausstattungen einfließen zu lassen, sind wir in verschiedenen Verbänden und Arbeitskreisen engagiert. 


Einige Produkte benötigen eine CE-Konformitätserklärung. Diese VAUDE Produkte sind mit dem CE-Kennzeichen gelabelt, und entsprechende Nachweise und Dokumentationen liegen uns vor.


Rechtssicherheit auch für unsere Mitarbeiter

Wir verstehen uns als sozial agierendes Unternehmen, was auch in unserem Unternehmensleitbild verankert ist. Das bedeutet für uns, dass wir nicht nur die gesetzlichen Vorschriften für unsere Produktpalette und die Umweltstandards befolgen, sondern auch arbeitsrechtliche Normen, Gesetze und Vorschriften erfüllen. Mehr dazu hier


Zusammenarbeit mit externen Experten

Um Rechtssicherheit herzustellen, nutzen wir verschiedene externe Quellen und stützen uns in verschiedenen Bereichen und Themengebieten auf die Beratung externer Experten. Dazu zählen unter anderem Mitgliedschaften bei Verbänden wie GermanFashion, Bundesdeutscher Arbeitskreis Umweltfreundliches Management BAUM e.V., Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V., Dialog Textil Bekleidung, European Outdoor Group etc. und Partnerschaften wie beispielsweise die bluesign® Systempartnerschaft.


Aus diesen Quellen erhalten wir aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen oder Änderungen anderer Vorschriften. Dazu gehören auch Informationen über gesetzliche Vorgaben in unseren Produktionsländern. Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir mit einem Rechtsanwaltbüro zusammen, das auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

 
 
GRI:   307-1
Nichteinhaltung von Umweltgesetzen und -vorschriften
GRI:   419-1
Nichteinhaltung der Gesetze und Vorschriften aus dem sozialen und wirtschaftlichen Bereich
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