In vielen Produktionsbetrieben sind die internen Mechanismen für Beschwerden unzureichend. Deshalb ist es für uns sehr wichtig, dass die Arbeiter die Möglichkeit haben, Beschwerden an eine neutrale Stelle – an die Fair Wear Beschwerdestelle – zu berichten. Beschwerden können anonym oder mit Angabe von persönlichen Daten erfolgen. Die Beschwerdestellen werden von lokalen Mitarbeitern der Fair Wear betreut. Sie sprechen die gleiche Sprache wie die Arbeiter, sind in der gleichen Zeitzone und kommen aus dem gleichen Kulturkreis. Das ist entscheidend für den Aufbau von Vertrauen.
Sobald eine Beschwerde bei VAUDE eingeht, wird sie umgehend nach den Anforderungen der Fair Wear bearbeitet. Die Beschwerde wird von Fair Wear an uns weitergeleitet und wir sind verpflichtet, die Beschwerde zusammen mit unserem Produzenten zu lösen. Das wiederum berichten wir an Fair Wear. Fair Wear prüft, ob die Beschwerde wirklich gelöst wurde und veröffentlicht anschließend den Bericht auf ihrer Homepage.
Siehe hier
Jeder Produktionsbetrieb ist verpflichtet, die Kontaktdaten der Beschwerdestelle der Fair Wear für die Arbeiter zugänglich aufzuhängen. Das wird regelmäßig von Fair Wear selbst und von unseren eigenen CSR Mitarbeitern vor Ort überprüft.
Alle unsere Produktionsstätten in China, Vietnam und Myanmar haben bereits am Workplace Education Training (WEP) der Fair Wear teilgenommen. Mehr hier
Ein Bestandteil des WEP Trainings ist das Beschwerdesystem. Hier wird den Arbeitern sowie dem Management der Beschwerdemechanismus erklärt und die Kontaktdaten auf kleinen Kärtchen verteilt. Zusätzlich liegt der Fokus auf der internen Kommunikation zwischen Arbeitern und Management und internen Beschwerdemechanismen. Das Ziel ist nämlich, die Probleme intern zu lösen und nur, wenn man intern nicht weiterkommt, auf die Beschwerdestelle der Fair Wear auszuweichen.
VAUDE hat 2020 zwölf Beschwerden durch die Beschwerdestelle der Fair Wear erhalten. Alle Beschwerden werden auf der Fair Wear Homepage veröffentlicht und Du kannst sie hier nachlesen.
Die Beschwerde stammt aus einer Produktionsstätte in Myanmar und ist unter der Nummer „939“ am 18. September 2020 bei Fair Wear eingegangen. Sie betrifft die Arbeitsstandards „Sicherheit und Gesundheit“ sowie „Ordnungsgemäße Beschäftigung“.
Um die Mitarbeiter vor COVID-19 zu schützen, hat die Fabrik eine Regel eingeführt, dass sobald ein Mitarbeiter ein Tag nicht zur Arbeit kommt, automatisch 14 Tage unbezahlten Urlaub verhängt werden. Arbeitnehmervertreter haben versucht mit der Fabrikleitung zu verhandeln, aber die Entscheidung wurde nicht zurückgenommen. Diese Maßnahme könnte das Risiko von COVID-19 Übertragungen sogar erhöhen, da Mitarbeiter welche an COVID-19 Symptomen leiden, aber keine erhöhte Körpertemperatur haben, geneigt wären, weiterhin zur Arbeit zu kommen, weil sie sich keine 14 Tage unbezahlten Urlaub leisten können. Das entspricht in etwa der Hälfte ihres Gehalts.
23. September 2020 Abschluss der Untersuchung
VAUDE hat durch Kontaktaufnahme mit der Fabrik herausgefunden, dass die Regelung in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern getroffen wurde und anschließend den Mitarbeitern mitgeteilt wurde. Zunächst war die Diskussion über die neue Regel jedoch nicht mehr so relevant, da die Stadt Yangon vom 24. September bis zum 07. Oktober 2020 einen Lockdown über 14 Tage beschloss und die gesamte Stadt absperrte.
02. Oktober 2020 Abhilfe zum Lösen der Beschwerde
Nach Rücksprache zu den relevanten COVID-19 Vorschriften mit Fair Wear, hat VAUDE die Fabrikleitung erneut kontaktiert und diese gebeten, die neue Regel nochmal zu überdenken und die Anweisungen des lokalen Gesundheitsministeriums zu befolgen. Aufgrund der Diskussion wurde zudem bekannt, dass die Fabrik am Programm zur Prävention und zum Management von Infektionskrankheiten der deutschen Organisation GIZ teilgenommen hat.
12 Oktober 2020 Abhilfe zum Lösen der Beschwerde
Die Fabrikleitung erklärte nach einer internen Diskussion mit deren Anwälten, dass die neue Regel vor dem Lockdown im September abgeschafft wurde. Darüber hinaus soll sich innerhalb der Fabrik gezielt um Risikogruppen – wie schwangere Arbeiterinnen – gekümmert werden, indem ihnen bezahlter Urlaub gewährt wird, falls sie nicht zur Arbeit kommen können.
13. Oktober 2020 Bewertung der Beschwerde
Nach der Verifizierung durch Fair Wear, hat der Beschwerdeführer bestätigt, dass die Fabrik die Regeln abgeschafft und die Mitarbeiter darüber informiert hat. Der Beschwerdeführer ist mit den Abhilfemaßnahmen zufrieden und die Beschwerde wurde damit behoben.
»Für uns ist es ein positives Zeichen, dass sich die Anzahl der Beschwerden erhöht. Das heißt, die Schulungen waren effektiv, die Arbeiter trauen sich zu beschweren und haben Vertrauen in das System. Nur so können Verbesserungsprozesse angestoßen werden und die Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessert werden.«
Mit diesem System sind Beschwerden über Arbeitsbedingungen und Menschenrechtsverletzungen bei unseren Produzenten gut abgedeckt. Wir arbeiten daran, ein ähnliches Beschwerdesystem für Umwelt-Themen aufzubauen, etwa wenn mit Chemikalien unsachgemäß umgegangen wird oder Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Darüber hinaus wollen wir diese Beschwerdesysteme nicht nur für unsere Produzenten anbieten, sondern auch für deren Zulieferbetriebe, die Materialien für VAUDE Produkte herstellen. Wir suchen dafür Partner: Andere Marken, die es gemeinsam mit uns betreiben, und/oder Organisationen, die ein solches System für vorhalten, was die Mitarbeiter unserer Lieferanten nutzen können.
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