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Nachhaltigkeitsbericht 2020
veröffentlicht am 02.08.2021

VAUDE sagt NEIN zu Zwangsarbeit

VAUDE positioniert sich mit einem klaren Nein gegen Zwangsarbeit. Hier haben wir durch unser Engagement schon viel erreicht. Du kannst Dich darauf verlassen, dass bei der Produktion Deiner VAUDE-Produkte kein Zwang auf die Arbeiter ausgeübt worden ist.

Alle unsere Produzenten verpflichten sich in ihren Produktionsstätten zu einem „Nein zur Zwangsarbeit“. Die Verpflichtung sieht so aus:

„Zwangsarbeit und Arbeit in Schuldknechtschaft ist verboten. Vom Arbeitgeber dürfen keine Originaldokumente, Löhne oder Bonuszahlungen der Arbeiter einbehalten werden. Außerdem muss es den Arbeitern gewährt werden, unter Einhaltung der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Überstunden dürfen nur freiwillig geleistet werden.“

Überprüfung durch unabhängige Auditoren

Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditoren, wie denen der Fair Wear überprüft. Dabei prüfen die Auditoren sorgfältig, ob es Fälle von Zwangsarbeit gibt. Dies wird unter anderem durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte verifiziert.


  • Wie erfolgt die Anwerbung der Mitarbeiter?
  • Müssen die Mitarbeiter zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Kaution oder ihren Ausweis hinterlegen?
  • Werden die Löhne pünktlich bezahlt? Gibt es Fälle, in denen noch Löhne ausstehen?
  • Dürfen sich die Mitarbeiter frei bewegen (Pausen, Verlassen des Fabrikgeländes, Gang zur Toilette)?


Ergebnis der Überprüfungen durch Fair Wear

Die Überprüfungen der Fair Wear zeigen, dass es 2020 in diesem Bereich keine Beanstandungen gab.


GRI:   409-1
Geschäftstätigkeiten und Lieferanten mit erhöhtem Risiko von Zwangs- oder Pflichtarbeit
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