Oder auch „Vorsorgeprinzip“, ein wesentlicher Teil der Umwelt- und Gesundheitspolitik in Europa, nach dem Belastungen für Mensch und Natur schon im Voraus verringert oder vermieden werden sollen. Der Vorsorgeansatz bezieht sich auf den verfolgten Ansatz zur Behandlung potenzieller negativer Auswirkungen auf die Umwelt. Siehe auch „Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung“ der Vereinten Nationen (UN) aus dem Jahr 1992. Prinzip 15: Um die Umwelt zu schützen, muss der Vorsorgeansatz flächendeckend von den Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten angewandt werden. Bei bestehender Gefahr schwerwiegender oder irreversibler Schäden, darf das Fehlen letzter wissenschaftlicher Gewissheit nicht als Argument dienen, kosteneffektive Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltzerstörung zu verschieben.
Oder auch „Vorsorgeansatz“, ein wesentlicher Teil der Umwelt- und Gesundheitspolitik in Europa, nach dem Belastungen für Mensch und Natur schon im Voraus verringert oder vermieden werden sollen. Das Vorsorgeprinzip bezieht sich auf den verfolgten Ansatz zur Behandlung potenzieller negativer Auswirkungen auf die Umwelt. Siehe auch „Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung“ der Vereinten Nationen (UN) aus dem Jahr 1992. Prinzip 15: Um die Umwelt zu schützen, muss das Vorsorgeprinzip flächendeckend von den Staaten entsprechend ihren Möglichkeiten angewandt werden. Bei bestehender Gefahr schwerwiegender oder irreversibler Schäden, darf das Fehlen letzter wissenschaftlicher Gewissheit nicht als Argument dienen, kosteneffektive Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltzerstörung zu verschieben.