»Alle Aspekte, die das Arbeitsverhältnis betreffen, müssen auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung und Chancengleichheit basieren. Dies gilt für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter und die Lohnpolitik ebenso wie für Weiterbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen, Kündigungen oder Ruhestandsregelungen. Niemand darf aufgrund seiner nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, seiner religiösen oder politischen Überzeugung, der Mitgliedschaft in einer Arbeiterorganisation bzw. Gewerkschaft oder aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden.«
Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditoren, wie denen der Fair Wear Foundation (FWF) überprüft. Dabei prüfen die Auditoren sorgfältig, ob es Fälle von Diskriminierung gibt. Dies wird durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte und durch Überprüfen von Dokumenten verifiziert.
Die Überprüfungen der FWF zeigen, dass unsere Produzenten ihre Mitarbeiter grundsätzlich gleich behandeln. Frauen und Männer haben für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Bei den Audits 2017 gab es keine Beanstandung zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit.
GRI: | 405-1 |
GRI: | 405-2 |
GRI: | 406-1 |