»Alle Aspekte, die das Arbeitsverhältnis betreffen, müssen auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung und Chancengleichheit basieren. Dies gilt für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter*innen und die Lohnpolitik ebenso wie für Weiterbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen, Kündigungen oder Ruhestandsregelungen. Niemand darf aufgrund seiner nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, seiner religiösen oder politischen Überzeugung, der Mitgliedschaft in einer Arbeiterorganisation bzw. Gewerkschaft oder aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden.«
Nach dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie fällt das Thema Gleichbehandlung und Chancengleichheit unter das Branchenrisiko Sexuelle Belästigung sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz. Folgende Risiken haben wir für unsere Lieferkette identifiziert:
All die hier aufgelisteten Risiken sind potenzielle Risiken, die wir in unseren Produktionsländern identifiziert haben und die eine erhöhte Eintrittswahrscheinlichkeit haben. (siehe auch Übersicht Risiken)
Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditor*innen, wie denen der Fair Wear überprüft. Dabei prüfen die Auditor*innen sorgfältig, ob es Fälle von Diskriminierung gibt. Dies wird durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte und durch Überprüfen von Dokumenten verifiziert.
Die Überprüfungen der Fair Wear zeigen, dass unsere Produzenten ihre Mitarbeiter*innen grundsätzlich gleich behandeln. Frauen und Männer haben für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten.
GRI: | 405-1 |
GRI: | 405-2 |
GRI: | 406-1 |