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Nachhaltigkeitsbericht 2022
veröffentlicht am 01.08.2023

Wir sagen NEIN zu Kinderarbeit

VAUDE positioniert sich strikt gegen Kinderarbeit und setzt sich konsequent für die Rechte der Kinder in den Produktionsländern ein. Damit Kinder eine Zukunftsperspektive haben, sollen sie zur Schule gehen können und nicht arbeiten müssen.

Um das in unseren Produktionsbetrieben umzusetzen, verpflichten sich alle unsere Produzenten, keine Kinder zu beschäftigen und die Jugendschutzgesetze einzuhalten. Die Verpflichtung sieht so aus:

„Es dürfen keine Kinder beschäftigt werden. Eine Beschäftigung darf erst ab dem 15. Lebensjahr und nach Beendigung der Schulpflicht erfolgen. Ausbeutung, Sklaverei, Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit sind verboten. Jugendliche zwischen 15-18 Jahren unterliegen einem besonderen Schutz. Sie dürfen keine Arbeiten ausführen, die Ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral gefährden.“

Risiken im Bereich Kinderarbeit

Nach dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie ist das Thema Kinderarbeit ein Branchenrisiko. Folgende Risiken haben wir für unsere Lieferkette identifiziert:


  • Jugendliche Arbeiter*innen arbeiten Überstunden
    Was tun wir dagegen? Wir führen regelmäßig Audits durch und organisieren regelmäßig Trainings. Hinzu kommen die Besuche der Produktionsbetriebe im Rahmen der Nachverfolgung der Korrekturmaßnahmenpläne. Dabei werden die Arbeitsstunden überprüft und wir erhalten aktuelle Einblicke, wodurch wir bei Auffälligkeiten sofort reagieren können.


All die hier aufgelisteten Risiken sind potenzielle Risiken, die wir in unseren Produktionsländern identifiziert haben und die eine erhöhte Eintrittswahrscheinlichkeit haben. (siehe auch Übersicht Risiken)


Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditor*innen, wie die der Fair Wear, überprüft. Dabei prüfen die Auditor*innen sorgfältig, ob es Fälle von Kinderarbeit gibt. Dies wird durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte und durch Überprüfen von Dokumenten gecheckt.


  • Wie erfolgt die Einstellung von Mitarbeitenden?
  • Gibt es Altersnachweise?
  • Arbeiten Jugendliche Überstunden?


Ergebnis der Überprüfungen durch Fair Wear

Die Überprüfungen 2022 der Fair Wear zeigen, dass es bei unseren Produzenten keine Fälle von Kinderarbeit gab.


Risiko von Kinderarbeit in der Textilindustrie

Wir sind uns bewusst, dass es in der Textilindustrie immer wieder Fälle von Kinderarbeit gibt. Durch unsere langjährige Partnerschaft mit dem Großteil unserer Produzenten und Zusammenarbeit mit Fair Wear sind wir überzeugt, Kinderarbeit – so gut es geht -– ausschließen zu können. Sollte trotzdem ein Fall von Kinderarbeit auftreten, reagieren wir sofort und leiten mit Fair Wear konkrete Maßnahmen ein. Dazu gehört u. a., dass das Kind umgehend aus der Produktion genommen wird, VAUDE ihm eine Ausbildung finanziert und den Eltern den Verdienstausfall kompensiert.


Vorbildliche Hilfeleistung bei Kinderarbeit

In einer von uns beauftragten Produktionsstätte in der Türkei wurde 2014 ein Fall von Kinderarbeit beanstandet, über den wir sehr geschockt waren. VAUDE war es wichtig, schnell und konstruktiv zu reagieren und dies auch offen zu kommunizieren. Auch Fair Wear plädiert dafür, das Thema nicht zu tabuisieren, sondern offen darüber zu sprechen, um tatsächlich Verbesserungen für die Kinder anstoßen zu können. Denn durch Offenheit und Best Practice Beispiele können wir die Industrie sensibilisieren und dazu ermutigen, sich dem Thema proaktiv zu stellen.

In diesem Fall ging es um fünf syrische Flüchtlingskinder im Alter von 12 bis 14 Jahren, die während des Audits im Jahr 2014 bei unerlaubten Subunternehmern angetroffen wurden.


Mehr zu syrischen Flüchtlingen in der türkischen Textilindustrie hier


Der türkische Produzent, der die Subunternehmer beauftragt hatte, VAUDE und die beiden anderen Fair Wear-Mitgliedsunternehmen haben sich dazu verpflichtet, die Kinder zu unterstützen und zu begleiten, bis sie das Alter von 15 Jahren erreicht haben. Hierfür wurde ein MoU „Memorandum of Understanding“ von allen beteiligten Parteien ausgearbeitet und unterzeichnet.


Inhalt des MoU:


  • Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Kinder eine Schule besuchen.
  • Wir kümmern uns gemeinsam um die finanzielle Unterstützung der Eltern, bis die Kinder 15 Jahre alt sind. Der Gesamtbetrag wird unter den drei Mitgliedsunternehmen der Fair Wear und dem türkischen Produzenten aufgeteilt.
  • Wir sorgen dafür, dass die schulische Ausbildung der Kinder beaufsichtigt und überwacht wird.


Dabei wurde festgelegt, dass die Zahlungen, die Überprüfung des Schulbesuchs und die Umsetzung aller vereinbarten Maßnahmen in dem dafür vorgesehenen Zeitplan erfolgen müssen. Fair Wear beteiligt sich daran, die Maßnahmen zu ermöglichen und zu überwachen. FW hat in der Türkei ein Team zusammengestellt, das diesen Fall und die betroffenen Familien über die komplette Projektlaufzeit betreut hat.


  • Die Familien haben eine Absichtserklärung unterschrieben, in der sie sich verpflichten, ihre Kinder zur Schule zu schicken und bestätigen, dass sie die Kinder nicht mehr zur Arbeit schicken. 
  • Die Eltern erhielten eine finanzielle Entschädigung für den Einkommensausfall der Kinder. 
  • Fair Wear hat zusammen mit dem Produzenten eine Schule gesucht, in der die syrischen Flüchtlingskinder unterkommen konnten. 
  • Seit September 2015 sind die Kinder eingeschult. 
  • Bis März 2018 wurden sie von VAUDE unterstützt.


Wie ist der aktuelle Stand?

Die Maßnahmen sind abgeschlossen. Wie vereinbart, hat VAUDE die Familien bis März 2018 unterstützt.


GRI:   408-1
Geschäftstätigkeiten und Lieferanten mit erhöhtem Risiko von Kinderarbeit
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