2022 hatten wir ein besonderes Vorkommniss zu verzeichnen.
Bei einer Routinekontrolle wurde ein erhöhter Schadstoffgehalt bei einem Material festgestellt, welches in mehreren Produkten eingesetzt wurde.
Es handelte sich um folgende Modelle:
Beispielhafte Abbildung des Kinderrucksacks Artikel 14313 Wusel
Beispielhafte Abbildung der Artikel 160001 Toona, 16002 Itea, 16004 Taxus, 14007 Hazel II, 14008 Aspe II,
16034 Tecomove II Lignum (v. l.n.r)
Wir mussten feststellen, dass bei bestimmten im Zeitraum von August 2020 bis Frühjahr 2022 verkauften Produkten ein Material verarbeitet wurde, das Weichmacher, sogenannte Phthalate, aufweist. Phthalate gehören zu den sogenannten SVHCs (Substances of very high concerns) und sind gemäß REACH-Verordnung bei einem Wert über 0,1% Gewicht deklarationspflichtig. Aufgrund unserer internen, sehr strengen Grenzwerte haben wir uns zu einem freiwilligen Rückruf entschieden.
Für Mensch und Umweltorganismen sind Phthalate eine besorgniserregende Stoffgruppe.
Die verschiedenen Phthalate haben unterschiedliche Wirkungen auf den Organismus. Einige Vertreter dieser Stoffgruppe werden als endokrine Disruptoren bezeichnet, die durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen können. Einige Phthalate können beispielsweise die männliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) stuften beispielsweise die Phthalate DEHP, DBP und BBP als fortpflanzungsgefährdend ein, daher stellen diese Substanzen ein Risiko in Verbraucherprodukten dar.
Das betroffene Material ist das Hauptmaterial der Taschen und Rucksäcke. Bei bestimmungsgemäßer und zu erwartender Nutzung ist ein direkter Hautkontakt nur gelegentlich zu erwarten. Der Träger kommt mit diesem Material nur gelegentlich und kurz in Kontakt, z. B. beim Abnehmen und Befüllen und Leeren des Artikels. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, dieses Produkt freiwillig zurückzurufen, die Vorgehensweise wurde von den Behörden so genehmigt.
Gleichzeitig wurde intensiv mit dem Materialhersteller daran gearbeitet die Ursache für die Verunreinigung zu finden und für künftige Lieferungen abzustellen.
Es zeigte sich hierbei, dass es in er vorgelagerten Lieferkette zu einer falschen Kennzeichnung einer Prozesschemikalie kam, so dass phthalat-haltige Bestandteile in die Prozesskette gelangen konnten.
Mit dem Materiallieferanten wurden absichernde Maßnahmen definiert und umgesetzt.
Leider mussten wir die betroffenen, schadstoffbehafteten Produkte vernichten, da keine Möglichkeit zur Aufbereitung gegeben war. Die Vernichtung erfolgte über einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb.
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