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Nachhaltigkeitsbericht 2019
veröffentlicht am 01.08.2020

VAUDE sagt NEIN zu Zwangsarbeit

VAUDE positioniert sich mit einem klaren Nein gegen Zwangsarbeit. Hier haben wir durch unser Engagement schon viel erreicht. Du kannst Dich darauf verlassen, dass bei der Produktion Deiner VAUDE-Produkte kein Zwang auf die Arbeiter ausgeübt worden ist.

Alle unsere Produzenten verpflichten sich in ihren Produktionsstätten zu einem „Nein zur Zwangsarbeit“. Die Verpflichtung sieht so aus:

„Zwangsarbeit und Arbeit in Schuldknechtschaft ist verboten. Vom Arbeitgeber dürfen keine Originaldokumente, Löhne oder Bonuszahlungen der Arbeiter einbehalten werden. Außerdem muss es den Arbeitern gewährt werden, unter Einhaltung der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Überstunden dürfen nur freiwillig geleistet werden.“

Überprüfung durch unabhängige Auditoren

Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditoren, wie denen der Fair Wear (FW) überprüft. Dabei prüfen die Auditoren sorgfältig, ob es Fälle von Zwangsarbeit gibt. Dies wird unter anderem durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte verifiziert.


  • Wie erfolgt die Anwerbung der Mitarbeiter?
  • Müssen die Mitarbeiter zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Kaution oder ihren Ausweis hinterlegen?
  • Werden die Löhne pünktlich bezahlt? Gibt es Fälle, in denen noch Löhne ausstehen?
  • Dürfen sich die Mitarbeiter frei bewegen (Pausen, Verlassen des Fabrikgeländes, Gang zur Toilette)?


Ergebnis der Überprüfungen durch die Fair Wear (FW)

Die Überprüfungen der FW zeigen, dass es 2019 in diesem Bereich folgende Beanstandungen gab:

Den Arbeitnehmern war nicht klar, dass Überstunden vertraglich und gesetzlich völlig freiwillig sind und keinerlei Entschuldigung oder Erklärung bedürfen, um abgelehnt zu werden.

Daraufhin sind wir mit unserem Produzenten in Dialog gegangen. Alle Führungskräfte und Mitarbeiter mussten nochmals informiert werden, dass Überstunden immer freiwillig sein müssen.

Außerdem werden die Mitarbeiter im Rahmen des WEP Training der FW auf ihre Rechte und Pflichten geschult. Ein Bestandteil des Trainings ist auch das Thema Überstunden. Mehr zu den WEP Trainings findest du hier
 


GRI:   409-1
Geschäftstätigkeiten und Lieferanten mit erhöhtem Risiko von Zwangs- oder Pflichtarbeit
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