Es ist unser erklärtes Ziel, die Produkt- und Verbrauchersicherheit für alle Produktgruppen zu gewährleisten und dabei über gesetzliche Vorgaben hinauszugehen.
Die Bekleidungsindustrie ist neben der Ölindustrie die umweltschädlichste Industrie. 25 % der weltweit verwendeten Chemikalien kommen in der Modeproduktion zum Einsatz. Dieser Herausforderung stellen wir uns. Deshalb gibt es bei VAUDE eine klare Strategie für das Management von Chemikalien.
VAUDE arbeitet schon seit 2001 gemeinsam mit bluesign® an einer nachhaltigeren Lieferkette. In diesem Jahr hat bluesign® den ersten Impact Report veröffentlicht. Dieser zeigt, dass durch die Implementierung des bluesign® Systems die bluesign® Textilhersteller in den Schlüsselbereichen Wasser, Energie und CO2e-Emissionen eine signifikante Reduktion der Auswirkungen erreicht haben, indem sie den Einsatz von bluesign® approved Chemikalien erhöht haben.
Die Einführung einer M/RSL ist ein großer Schritt. Wurde bislang auf die Einhaltung der Grenzwerte im fertigen Produkt geachtet, gilt dies nun für den gesamten Herstellungsprozess. Also von der Garnfertigung über die Weberei, Färberei, Beschichtung/Laminierung und weitere Ausrüstungsschritte. Das ist für uns ein sehr großer Schritt, bei dem wir auch die Unterstützung unserer Lieferkette benötigen. Wir gehen diesen Weg jedoch konsequent, da wir hier eine große Verbesserung für die Menschen und die Natur rund um unsere Produktionsstandorte erreichen können. Für alle eingesetzten Materialien, wie Stoffe, Zutaten und Verpackungsmaterial, gilt die VAUDE M/RSL als Basis der Geschäftsbeziehung.
Die in der VAUDE M/RSL genannten Grenzwerte und Verbote einzelner Substanzen gehen weit über die gesetzlichen Anforderungen (REACH) und Anforderungen anderer textiler Standards hinaus.
Unsere M/RSL stimmt mit der M/RSL des Textilbündnisses und mit der M/RSL der ZDHC (Zero Discharge of Hazardous Chemicals) überein. Die RSL für fertige Produkte basiert auf der Bluesign RSL für fertige Materialien/Produkte. Wir passen unsere M/RSL an, wenn die ZDHC oder bluesign® Änderungen, aufgrund von neuen Kenntnissen und gesetzlichen Forderungen, vornimmt. In der ZDHC sind etliche führende Mode- und Sportmarken vereint, um den Ausstieg aus der Verwendung gefährlicher Substanzen gemeinsam voran zu treiben.
Jeder Lieferant und Produzent muss uns die Einhaltung der in der M/RSL geforderten Grenzwerte bestätigen - und dies gegebenenfalls auch mit Testberichten belegen. Für unsere Partner haben wir ein VAUDE Schadstofftest-Programm mit einem renommierten Prüfinstitut vereinbart.
Durch den konsequenten Einsatz von M/RSL-konformen Chemikalien und einem zertifizierten Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystem in den Produktionsstätten arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Materialien, die höchste Maßstäbe im Bereich Nachhaltigkeit erfüllen. Das beinhaltet auch, dass diese Materialien mit keinem oder mit einem möglichst geringen Risiko für die Umwelt und die Mitarbeiter vor Ort produziert wurden. Diese Materialien setzen wir in deinem Green Shape Produkt ein.
Deine Garantie für ein umweltfreundliches und sicheres Produkt.
Bereits vor der endgültigen Auswahl der Materialien für die kommende Saison fordern wir chemische Prüfungen an den Einzelmaterialien und Komponenten ein bzw. führen diese durch. Während der laufenden Muster- oder Hauptproduktion werden stichprobenartig Abwassertests durch unabhängige Labors durchgeführt.
Auf Grund der Herausforderungen durch die Corona Pandemie in den Produktionsländern haben wir die Stichproben für unsere Schadstofftests erhöht. Wir konnten feststellen, dass bis auf ein Produkt alle anderen die REACH Anforderungen erfüllten und es nur einzelne Abweichungen zu unserer RSL gab. Der enge Austausch mit unserer Lieferkette ist uns sehr wichtig, um die Einhaltung der Anforderungen über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erreichen. Grundsätzlich ist ein positiver Trend bei der Vermeidung von SVHCs sichtbar. Durch unsere konsequenten Tests in den letzten Jahren konnten wir hier deutliche Verbesserungen erreichen.
Das zeigt uns, dass auch sogenannte „local supply“ Materialien, also Materialien die der Produzent beistellt, größtenteils unsere strengen Zielwerte erreichen. Diese Materialien sind für uns „on the way“ zur Erfüllung der sehr strengen M/RSL Grenzwerte.
Hier arbeiten wir eng mit unseren Partnern zusammen, um weitere Fortschritte zu machen. Mehr dazu hier
Um festzustellen, ob in der Produktion, z. B. eines Bekleidungsstoffes, schädliche Chemikalien eingesetzt wurden bzw. um sicherzugehen, dass keine gefährlichen Substanzen in das Abwasser gelangen, muss bereits das Frischwasser getestet werden. Manchmal können schon hier gefährliche Substanzen in kritischen Konzentrationen vorliegen. Nach diesem Startwert als Ausgangspunkt erfolgen Abwasserprüfungen vor und/oder nach der Abwasserbehandlung. Dies dient der Überwachung der Qualität der Abwasserbehandlung durch den Lieferanten. Zudem wird auch noch der Klärschlamm geprüft, denn bei der Abwasserbehandlung werden hier viele Substanzen gebunden.
Die Ergebnisse der Abwasseruntersuchungen werden in zwei Gruppen unterteilt.
Zum einen die konventionellen Parameter wie, z. B.
und die MRSL-Parameter, z. B.
Die ZDHC Waste water Guidelines unterscheiden in drei verschiedene Performance Levels.
Foundational: Mindestanforderung, identisch mit lokalen, gesetzlichen Vorgaben, zeigt das effektive Kontrollen der eingesetzten MRSL konformen Chemikalien existierten.
Progressive: über die Mindestanforderung Foundational hinausgehend, zeigt das ein umfassendes Chemikalien- und Abwassermanagementsystem existiert.
Aspirational: bedeutet höchste Performance (Best-in-class, Best practice), eine kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung im Bereich Chemikalien- und Abwassermanagement ist gegeben.
Die Auswertungen unserer Lieferkette zeigen, dass 82% unserer Lieferanten in 2021 im Aspirational Level sind. Das ist ein tolles Ergebnis und zeigt, wie intensiv sich die Lieferkette auch mit diesen Parametern beschäftigt und dadurch verbessert hat.
Die Ergebnisse zeigen, dass die meisten der von Greenpeace, als gefährlich eingestuften Chemikalien nicht mehr zum Einsatz in unserer Lieferkette kommen. Die Grafik zeigt, dass die Tests unserer Lieferanten in 2021 zu 100 % frei von 8 der gefährlich eingestuften Chemikalien waren. Bei 2 Substanzengruppen (Organotin und PFCs) besteht weiterhin Handlungsbedarf. Obwohl VAUDE bereits seit 2018 konsequent auf PFCs verzichtet, kommt es leider noch immer zu vereinzelten Vorkommnissen in den Abwassertests. Grund hierfür ist, dass unsere Lieferanten auch für andere Marken produzieren, die noch nicht auf PFCs verzichten und diese somit ins Abwasser gelangen können.
PFC werden in der Textilindustrie verwendet, um wasser- und schmutzabweisende Produkte herzustellen. Sie sind nicht biologisch abbaubar, gelangen vor allem übers Abwasser in die Umwelt und stehen im Verdacht krebserregend zu sein. VAUDE verzichtet bereits seit 2011 auf PFC in der Membran Herstellung und seit 2018 sind alle Bekleidungsstoffe PFC frei. Aktuell verwenden wir für wasserdichte Reißverschlüsse, Zelte, Schuhe und Rucksäcke teilweise noch PFC-haltige Ausrüstungen.
Halogenierte Lösungsmittel enthalten Halogene wie Chlor, Brom oder Jod. Sie werden in der Textilindustrie häufig zur Reinigung der Produkte verwendet. Sie können bei Menschen und Tieren zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Substituierung dieser Substanz in unserer Lieferkette. Dazu sind wir im engen Austausch mit unseren Partnern.
Es ist unser erklärtes Ziel, weiterhin mit Nachdruck daran zu arbeiten, Alternativen zu finden, mit denen wir bedenklichen Chemikalien vollständig ersetzen können. Um die Einhaltung unserer Grenzwerte und Bestimmungen sicherzustellen, werden wir auch in Zukunft an der Transparenz unserer Lieferkette arbeiten. Wir glauben daran, dass wir dies durch eine partnerschaftliche Beziehung mit unseren Lieferanten und Produzenten erreichen können. In diesem Zusammenhang wollen wir mehr Lieferanten und Produzenten dazu ermutigen, Ergebnisse über Plattformen wie dem ZDHC Gateway oder der IPE Plattform zu veröffentlichen.
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GRI: | 102-11 |
GRI: | 102-13 |
GRI: | 416-1 |
GRI: | 416-2 |