Umweltfreundlichkeit geht bei uns von VAUDE über die Produkte hinaus. Ökologische Grundsätze gelten auch bei der Repräsentation des Unternehmens und bei Marketing-Aktionen. Diesem Leitsatz unterziehen wir uns freiwillig und haben dazu Verhaltensregeln entwickelt.
Selbstverständlich halten wir uns in Bezug auf Werbung, Anzeigen, Verkaufsförderung und Sponsoring an sämtliche handels- und medienrechtlichen Bestimmungen und nehmen den Datenschutz in allen Aspekten überaus ernst.
Besonders wichtig für unsere werteorientierte Unternehmensausrichtung ist unser Leitbild. In 2014 haben wir es überarbeitet. Kurz und knapp werden darin die wichtigsten Punkte unserer Philosophie dargestellt.
Dieser „Wegweiser“ soll uns allen als Orientierungshilfe in unklaren Situationen dienen, eine Unterstützung für angemessenes Verhalten darstellen und unsere Vertrauenskultur greifbar machen. Dieser Verhaltenskodex reicht vom Umgang mit Kolleg*innen und Geschäftspartner*innen bis hin zu Tipps und Hilfestellungen für manchmal unklare Situationen (z. B. Nutzung von Bewirtungsbelegen, Umgang mit Geschenken, Was tun bei Konflikten? etc.).
An unseren Messeständen verzichten wir auf Teppichböden, setzen ausschließlich FSC zertifiziertes, unbehandeltes Holz ein, verwenden Energiesparlampen, vermeiden Wegwerfprodukte und achten auch bei der Verpflegung auf Nachhaltigkeit.
Außerdem versuchen wir, alle Module, mit denen wir bauen, mindestens dreimal einzusetzen. In vielen Fällen gelingt uns das sogar öfter. Mittlerweile kennen viele unserer Lieferanten unsere Vorgaben und bieten uns nur noch umweltverträgliche Produkte an.
Auch beim Ladenbau verwenden wir ausschließlich natürliche Materialien wie beispielsweise unbehandeltes Eschenholz aus regionalem Anbau. Linoleum und Stahl kommen ebenso zum Einsatz.
Er soll intern klare Regelungen schaffen, aber auch Kollegen im Ausland in die Lage versetzen, Messestände nach unseren Standards zu errichten.
Bei Rückfragen zu den Messerichtlinien gerne an Jenz Nothaft wenden:
Jenz Nothaft
Eventmanager
VAUDE-Straße 2
88069 Tettnang
Germany
T: +49 (0)7542 5306-696
M. +49 (0)162 2906-218
Jenz.Nothaft@vaude.com
Unsere saisonalen Sales Meetings in Bregenz waren als „Green Meetings“ zertifiziert und entsprachen den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens UZ62 für "Green Meetings und Green Events".
Seit Sommer 2019 werden unsere saisonalen Sales Meetings direkt am VAUDE Standort in Tettnang abgehalten. Dadurch sparen wir weitere CO2 Emissionen ein.
Unser Leitbild wird hierbei in der Präambel der Zusammenarbeit vorangestellt.
Events wie die BANFF Mountain Film Festival Tour sowie starke Partner wie beispielsweise der Deutsche Alpenverein (DAV) helfen uns, die Liebe zur Natur zu vermitteln sowie ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu schaffen.
In unseren Richtlinien zu Film- und Fotoshootings ist so beispielsweise festgelegt, dass wir keine Bilder aus Helikoptern machen. Sind Aufnahmen aus der Luft notwendig, verwenden wir Elektrodrohnen. Zudem versuchen wir möglichst, auf Flugreisen zu verzichten. Die von uns initiierten Flüge und Pkw-Fahrten zu Shooting-Locations werden erfasst und klimakompensiert.
Generell verfolgen wir den "by fair means" Gedanken beim Bergsteigen und Biken: Die in den Filmen und Bildern gezeigten Aktivitäten sollen möglichst aus eigener Kraft und ohne künstliche/technische Hilfsmittel wie beispielsweise Lifte oder Helikopter bewältigt werden.
Auch unsere Inhalte sollen Respekt gegenüber Mensch und Natur vermitteln. Wir unterstützen den verantwortungsbewussten Berg- und Bikesport, wie er beispielsweise vom Deutschen Alpenverein (DAV) oder von der Deutschen Initiative Mountain Bike (DIMB) vertreten wird.
So fahren beispielsweise unsere Biker*innen nicht durch unberührte Natur, sondern bleiben auf bestehenden Wegen. Außerdem verhalten sie sich respektvoll gegenüber Fußgängern. Unsere Skitourengeher*innen halten sich an die Handlungsempfehlungen der DAV-Kampagne "Natürlich auf Tour" und meiden beispielsweise sensible Lebensräume wie Schutz- und Schongebiete.
Im Berichtszeitraum gab es keine Verstöße gegen diese Vorschriften und freiwilligen Verhaltensregeln.
GRI: | 417-3 |