Es dürfen keine Kinder beschäftigt werden. Eine Beschäftigung darf erst ab dem 15. Lebensjahr und nach Beendigung der Schulpflicht erfolgen. Ausbeutung, Sklaverei, Kinderverkauf und Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit sind verboten.
Jugendliche zwischen 15-18 Jahren unterliegen einem besonderen Schutz. Sie dürfen keine Arbeiten ausführen, die Ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral gefährden.
Dies wird von den VAUDE Mitarbeitern vor Ort in den Produktionsländern sowie auch von der Fair Wear Foundation (FWF) regelmäßig überprüft.
Bei den Audits, die im Jahr 2015 durchgeführt wurden, gab es weder Beanstandungen zum Thema Kinderarbeit noch zur Einhaltung der Jugendschutzgesetze.
Jedoch wurde im letzten Berichtszeitraum im Jahr 2014 bei unerlaubten Subunternehmern unseres Produzenten (bei dem auch zwei weitere FWF-Mitglieder produzierten) in der Türkei während eines Audits der FWF Kinderarbeit festgestellt. Das Subunternehmen hatte syrische Flüchtlingskinder unter 15 Jahren beschäftigt. Zusammen mit den anderen betroffenen FWF-Mitgliedern und der FWF wurde ein Plan erarbeitet, wie wir die Kinder und deren Familien in Zukunft unterstützen können. Dieser Plan befindet sich in der Umsetzung, bis die Kinder das 15. Lebensjahr erreicht haben.
In diesem Fall ging es um fünf syrische Flüchtlingskinder im Alter von 12 bis 14 Jahren, die während des Audits im Jahr 2014 bei unerlaubten Subunternehmern angetroffen wurden.
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Der türkische Produzent, der die Subunternehmer beauftragt hatte, VAUDE und die beiden anderen FWF-Mitgliedsunternehmen haben sich dazu verpflichtet, die Kinder zu unterstützen und zu begleiten, bis sie das Alter von 15 Jahren erreicht haben. Hierfür wurde ein MoU „Memorandum of Understanding“ von allen beteiligten Parteien ausgearbeitet und unterzeichnet.
Inhalt des MoU:
Dabei wurde festgelegt, dass die Zahlungen, die Überprüfung des Schulbesuchs und die Umsetzung aller vereinbarten Maßnahmen in dem dafür vorgesehenen Zeitplan erfolgen müssen. Die FWF beteiligt sich daran, die Maßnahmen zu ermöglichen und zu überwachen.
Wie ist der aktuelle Stand?
Die FWF hat in der Türkei ein Team zusammengestellt, das diesen Fall und die betroffenen Familien über die komplette Projektlaufzeit betreut.
Insgesamt lässt sich sagen, dass das Verhalten der Familien sehr positiv war und sie sofort einwilligten, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Sie waren sehr dankbar für den finanziellen Ausgleich, den sie während der Schulzeit bis zum 15. Lebensjahr ihrer Kinder bekommen.
Es waren fünf Kinder von drei verschiedenen Familien betroffen. Ein Kind war vor dem Start des Projekts mit seiner Familie nach Deutschland geflüchtet. Ende Oktober ist eine weitere Familie mit zwei Kindern nach Deutschland geflüchtet. Deshalb sind es aktuell nur noch zwei Kinder, die zur Schule gehen und deren Familie unterstützt wird. Das Projekt wird bis 2019 andauern, da das jüngste Kind 2004 geboren ist und erst dann das 15. Lebensjahr vollendet hat.
Unseren türkischen Produzenten begleiten wir intensiv bei der Umsetzung des Maßnahmenplans des Audits 2014, um die Arbeitsbedingungen in der Produktionsstätte langfristig zu verbessern. In 2017 wird ein weiteres Audit von der FWF durchgeführt werden, um die Verbesserungen zu bestätigen und ggf. die Punkte zu identifizieren, die noch verbessert werden müssen.
Bei Produzenten in „High Risk Countries" besteht generell das Risiko der Kinderarbeit, gerade auch in der Textilproduktion. Bei der Herstellung von Outdoor-Ausrüstung ist diese Gefahr jedoch sehr gering, da es sich hier um hoch technische und komplexe Fertigungsprozesse handelt, die qualifizierte und erfahrene Arbeiter erfordern. In diesen Betrieben kommt es eher vor, dass gegen die Jugendschutzgesetze, wie z. B. hinsichtlich Überstunden oder Arbeiten mit Chemikalien, verstoßen wird.
Zudem ist das Risiko der Kinderarbeit in China und Vietnam, wo VAUDE hauptsächlich produziert, nicht so hoch wie beispielsweise in Bangladesch und Indien, wo Kinderarbeit noch deutlich stärker verbreitet ist.
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