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Nachhaltigkeitsbericht 2015
veröffentlicht am 13.07.2016

Vereinigungsfreiheit – ein Lernprozess für Arbeiter und Management

Vereinigungsfreiheit ist das Recht, sich mit anderen zusammenzuschließen, um gemeinsam Ziele zu verfolgen. Was in unseren demokratisch geprägten Gesellschaften als selbstverständliches Grundrecht gilt, ist in einigen asiatischen Produktionsländern wie China oder Vietnam nicht gesetzlich verankert. So ist es leider in vielen Produktionsstätten gang und gäbe, die Arbeiter daran zu hindern, gemeinsam zu verhandeln oder eine Gewerkschaft zu gründen. VAUDE verlangt von allen Produktionspartnern, dass sie in ihren Betrieben das Recht auf Vereinigungsfreiheit garantieren. VAUDE engagiert sich vor Ort dafür, dass die Arbeiter dieses Recht ausüben können.

Was VAUDE von seinen Produktionspartnern fordert

Alle Arbeiter sollen das Recht haben, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten oder Kollektivverhandlungen zu führen. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen das Gewerkschaftsrecht, wie z. B. in China oder in Vietnam, stark einschränken, soll den Arbeitern eine alternative, unabhängige betriebliche Interessenvertretung ermöglicht werden. Arbeitnehmervertreter dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit nicht diskriminiert werden und müssen Zugang zu allen erforderlichen Arbeitsplätzen haben, um ihrer Vertretungsfunktion nachzukommen.

Dies wird von unseren Mitarbeitern vor Ort sowie der Fair Wear Foundation (FWF) regelmäßig überprüft.


Beanstandungen

Nicht in allen Produktionsstätten, die in 2015 auditiert wurden, gab es Beanstandungen zum Thema Vereinigungsfreiheit. Dies ist ein Fortschritt im Vergleich zum Jahr 2014.

Trotzdem gibt es noch immer gravierende Beanstandungen in diesem Bereich. Uns ist es ein großes Anliegen, die Rechte der Arbeiter durch unsere Aufklärungsarbeit weiter zu stärken.

Häufige Beanstandungen in den Produktionsstätten:

  • Arbeitnehmervertreter werden nicht rechtmäßig gewählt sondern von den Führungskräften bestimmt.
  • Die Arbeiter sind nicht über ihre Rechte aufgeklärt, im Speziellen über ihre Rechte bezüglich der Vereinigungsfreiheit.


Gemeinsam mit dem jeweiligen Produzenten setzt sich VAUDE mit allen Beanstandungen auseinander und erarbeitet konkrete Lösungsansätze für jeden einzelnen Fall. Die Umsetzung wird von VAUDE kontinuierlich begleitet und kontrolliert.

Bewusstsein schaffen

In allen „High Risk Countries“ besteht die Gefahr, dass das Recht auf Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen verletzt wird. Die Arbeiter sind meist nicht darüber informiert, welche Rechte sie haben. Häufig verstößt das Management gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit aus Angst, dass die Arbeiter „zu mächtig“ werden oder streiken könnten. Aus diesem Grund ist es wichtig, das nötige Bewusstsein auf beiden Seiten zu schaffen. Das heißt, zum einen die Arbeiter über ihre Rechte aufzuklären, zum anderen dem Management die Vorteile von Arbeitnehmervertretungen aufzuzeigen. Dabei spielen unsere CSR-Mitarbeiter in Asien, die bei VAUDE angestellt, aber in Asien im Einsatz sind, eine wichtige Rolle. Indem sie unsere Produktionsstätten regelmäßig besuchen und intensive Gespräche mit dem Management führen, leisten sie permanent Aufklärungsarbeit. Zudem haben alle Produzenten, mit denen wir in Vietnam, China und Myanmar zusammenarbeiten, am WEP der FWF teilgenommen. Ein großer Teil dieses Trainings befasst sich mit der internen Kommunikation zwischen Management und Arbeitern. Außerdem werden die Arbeiter über ihre Rechte bezüglich Vereinigungsfreiheit geschult. Mehr über das WEP Training in Soziale Verantwortung in der Lieferkette.

Alternativen trotz gesetzlicher Einschränkungen

In einigen Produktionsländern wird die Vereinigungsfreiheit von der Gesetzgebung stark eingeschränkt. Es gibt natürlich auch Produktionsländer, in denen die Vereinigungsfreiheit gesetzlich verankert ist. Dies ist jedoch kein Garant dafür, dass sie akzeptiert und gelebt wird.

In China zum Beispiel ist die Vereinigungsfreiheit deutlich eingeschränkt. So müssen alle Arbeitnehmerverbände Mitglied der ACTU (All China Federation of Trade Union) werden, die weitgehend von der Regierung und den Arbeitgebern beeinflusst ist.

Deshalb ist es wichtig, den Arbeitern sowie dem Management andere Wege zur funktionierenden internen Kommunikation aufzuzeigen, wie zum Beispiel durch unabhängige betriebliche Arbeitnehmervertretungen.

Beschwerdesystem der FWF

Die FWF bietet in neun Produktionsländern eine Beschwerde-Hotline an, die die Arbeiter jederzeit nutzen können. Das ist sehr wichtig, da die Probleme der Arbeiter intern oft nicht gelöst werden können. In den Produktionsländern selbst bestehen meist nur unzureichende Mechanismen für Beschwerden bei der Verletzung von Menschenrechten oder schlechten Arbeitsbedingungen. Hier agiert die FWF als neutrale Beschwerdestelle.

Jeder Produzent der für VAUDE produziert, verpflichtet sich den Code of Labour Practice (COLP) einzuhalten und diesen in der Fertigung bzw. Kantine in der Landessprache auszuhängen. Im COLP ist vermerkt, an wen sich die Arbeiter bei Beschwerden wenden können. Hierfür hat die FWF in jedem Land einen lokalen Beschwerde-Manager angestellt, den die Arbeiter per Telefon oder per E-Mail erreichen können. In den WEP Trainings der FWF werden die Arbeiter darüber informiert, wie der Beschwerdemechanismus funktioniert.

Da die FWF in Myanmar noch nicht aktiv ist, haben wir für Myanmar in Zusammenarbeit mit SMART (www.smartmyanmar.org) eine Beschwerdehotline etabliert.

Beschwerdemechanismus

Grundsätzlich fungiert die Beschwerdehotline der FWF als Sicherheitsnetz. Das heißt, wenn Probleme intern bzw. durch interne Beschwerdemechanismen nicht gelöst werden können, haben die Arbeiter eine externe neutrale Anlaufstelle.

Im Fall einer Beschwerde rufen die Arbeiter den lokalen FWF Beschwerde-Manager an. Dieser nimmt die Beschwerde auf und leitet sie an die Hauptverwaltung der FWF in Amsterdam weiter. Die für VAUDE zuständige FWF Mitarbeiterin leitet die Beschwerde an uns weiter und stimmt das weitere Vorgehen wird uns ab. Dann setzt sich VAUDE umgehend mit dem betroffenen Produzenten in Verbindung, um die Beschwerde zu besprechen und zu prüfen sowie Abhilfe zu schaffen. Gegebenenfalls veranlassen wir einen Besuch unserer in Asien ansässigen CSR-Mitarbeiter in der jeweiligen Produktionsstätte.


Beschwerdemechanismus (PDF)

Im Jahr 2015 erreichten uns zwei Beschwerden über die Beschwerde-Hotline der FWF. Beide Beschwerden stammten aus Produktionsbetrieben in China. Dabei ging es um Folgendes:

  • Ein Arbeiter beschwerte sich, dass er und seine Kollegen im Falle kurzfristiger Liefertermine zu exzessiven Überstunden gezwungen worden seien. Außerdem berichtete der Arbeiter, dass diese Überstunden nicht bezahlt worden seien.
  • Ein Arbeiter beschwerte sich, dass er nach seinem Urlaub eine andere Arbeit und auch Position zugeteilt bekommen habe. In einer weiteren Beschwerde teilte er mit, dass ihm nach Bekanntwerden der Beschwerde gekündigt wurde.


Beide Beschwerden wurden umgehend nach dem Beschwerdemechanismus der FWF bearbeitet. Alle Beschwerden sind öffentlich auf der FWF Homepage zugänglich und können hier nachgelesen werden.

GRI:   G4-HR4
Ermittelte Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen verletzt wird oder erheblich gefährdet sein könne, und ergriffene Maßnahmen zum Schutz dieser Rechte
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