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Nachhaltigkeitsbericht 2015
veröffentlicht am 13.07.2016

Transparente Information am Produkt für bewusste Kunden

Unseren Produkten geben wir mehr Informationen mit, als das Gesetz vorschreibt. Denn wir wollen, dass die Kunden wissen, was sie kaufen.

Sinnvolle Produkt-Kennzeichnung

Damit Kunden Produkte tatsächlich vergleichen und damit eine echte Wahlmöglichkeit haben, brauchen sie Informationen, etwa über die Zusammensetzung der Materialien und den Ort der Herstellung. Es ist uns bei VAUDE ein Anliegen, unsere Kunden möglichst umfassend zu informieren.

Zur Kennzeichnung von Produkten gibt es jedoch verschiedene Verordnungen und Richtlinien. Die Anforderungen an die Kennzeichnung von Textilien und Schuhen sind komplex und in der Praxis nicht immer leicht zu realisieren.

Produkt-Kennzeichnung

VAUDE bietet mehr Information als gesetzlich gefordert

Gemäß dem Textilkennzeichnungsgesetz müssen aus dem Produkt-Label der Faseranteil und der Anteil an Materialien tierischen Ursprungs hervorgehen. Zusätzliche Informationen wie organic/bio oder recycled/recycelt sind nicht mehr zulässig und müssen in anderer Form z.B. als Warenanhänger am Produkt platziert werden. All unsere textilen Produkte unterliegen diesem Kennzeichnungsgesetz.

Über das Textilkennzeichnungsgesetz hinaus enthalten unsere textilen Produkte eine Pflegekennzeichnung gemäß ISO 3758, einer internationalen Norm für die Pflegekennzeichnung von Textilprodukten.

Zu unseren Produkten liefern wir folgende Informationen:


  • Faseranteil
  • Ursprungsland
  • Fertigungsdatum
  • Anteil Materialien tierischen Ursprungs


Hangtag

Zusätzliche Information am Produkt

Weitere wertvolle Informationen finden unsere Kunden auf den so genannten „Hangtags“ (Anhänger), mit denen wir unsere Produkte ausstatten. Diese Hangtags liefern Informationen über ökologische und technische Aspekte, Informationen unserer Systemlieferanten wie beispielsweise Polartec® und Sympatex®, Skizzen und Bilder des Produktes und Hinweise zu Auszeichnungen und Patenten.

'Recycelte Materialien'-Icon

Außerdem kennzeichnen wir unsere Produkte mit dem VAUDE Green Shape Etikett, wenn sie die strengen ökologischen Kriterien dafür erfüllen. Details zu Green Shape hier.


Ab der Sommerkollektion 2016 kennzeichnen wir neben Green Shape und bluesign® auch solche Produkte mit einem Etikett, die aus mindestens 30% Recyclingmaterial oder mindestens 30% erneuerbaren Materialien bestehen.


Damit möchten wir es unseren Kunden noch einfacher machen, umweltfreundlichere Produkte zu erkennen und eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen.


Um dabei jedoch keinen „Label-Dschungel“ am Produkt zu verursachen, haben wir eine Hierarchie der Labels festgelegt. VAUDE Produkte tragen immer nur eines der folgenden „Öko-Labels“:


'Erneuerbare Materialien'-Icon
  1. Green Shape – wenn das Produkt die strengen Green Shape Kriterien erfüllt.
  2. bluesign® product – wenn es Green Shape nicht erreicht, aber die Kriterien des bluesign® systems erfüllt.
  3. recycled materials – wenn das Produkt weder Green Shape noch bluesign® product erfüllt, aber mindestens aus 30 % recycelten Materialien besteht.
  4. renewable materials – wenn das Produkt weder Green Shape noch bluesign® product erfüllt, aber mindestens aus 30 % erneuerbaren Materialien besteht.

So können unsere Kunden direkt am „Point of Sale“ erkennen, welchen ökologischen Mehrwert ein Produkt bietet. Gleichzeitig werten wir unsere Produkte auch in diesen vier Kategorien aus – zum Beispiel nach Marktbereich oder Produktgruppen in Umsatz und Stückzahlen.


Technischen Produkten – Kindertragen, Radtaschen, Lawinen-Rucksäcken und Zelten – legen wir zusätzlich produktspezifische Gebrauchsanleitungen über die Nutzung, Montage, Pflege und spezielle Sicherheitshinweise bei.

Pflegehinweise so ökologisch wie möglich

Die Pflegehinweise legen wir so ökologisch wie möglich fest und empfehlen beispielsweise, bei niedrigen Temperaturen zu waschen und – wenn möglich - auf den Wäschetrockner zu verzichten. Auch in diesem Punkt arbeiten wir mit den Materiallieferanten zusammen. In jeder Saison überprüfen wir alle Kennzeichnungen, damit sichergestellt ist, dass sich die Materialzusammensetzungen und somit die Pflegehinweise nicht verändert haben.


In 2015 keine Verstöße gegen Kennzeichnungspflicht

Um unsere Produkte korrekt zu kennzeichnen, arbeiten wir sehr eng mit unseren Materiallieferanten zusammen. Sie machen genaue Angaben über die Faserzusammensetzung und geben uns darauf abgestimmte Pflegehinweise. In unserem Produktlebenszyklus-Managementsystem (PLM) sind diese Informationen in einem eigenen Workflow samt Kontrollschleifen hinterlegt, damit wir Abfragen und Kennzeichnungen zuverlässig steuern können.


Die Kennzeichnung der Produkte wird saisonal überprüft. Wenn sich an den Materialien etwas verändert hat, passen wir auch die Informationen daran an.


Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht

Die Regelungen zur Produktkennzeichnung müssen eingehalten werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und dem Verbraucherschutz gerecht zu werden.


GRI:   G4-PR3
Art der Produkt- und Dienstleistungsinformationen, die durch die Verfahren der Organisation für Informationen über und die Kennzeichnung von Produkten erforderlich sind, sowie Prozentsatz der maßgeblichen Produkt- und Dienstleistungskategorien, die solchen Informationspflichten unterliegen
GRI:   G4-PR4
Gesamtzahl der Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf die Informationen über und die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen, dargestellt nach Art der Folgen
GRI:   G4-DMA Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen
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