Information: Dieser Bericht ist veraltet – den aktuellen Nachhaltigkeitsbericht findest du hier.
Im Berichtszeitraum gab es keine Abweichungen, die zu einer Geldstrafe geführt haben. Jedoch wurden zwei Artikel – aus identischen Materialien und vom selben Lieferanten – freiwillig vom Markt zurückgerufen, da bei einer behördlichen Stichprobe ein erhöhter CrVI-Gehalt festgestellt wurde. Für diese Produkte hatten wir einen Laborbericht des Produzenten vorliegen, der keine Rückschlüsse auf erhöhte „Chrom VI“-Werte aufzeigte.
GRI: | PR2 |
Zur Gerbung wird nur Chrom III eingesetzt. Chrom VI wird also nicht bewusst eingesetzt, sondern entsteht dann, wenn der Gerbprozess nicht sorgfältig durchgeführt wurde. Rückstände des hochgiftigen sechswertigen Chroms (Chrom VI) können bei Körperkontakt krebserregend oder sogar erbgutschädigend sein. Diese Problematik kann durch eine sorgfältige Prozessführung bei der Chromgerbung verhindert werden.
Um dies sicherzustellen, werden regelmäßig Lederproben durch unsere Produzenten in zertifizierten Prüfinstituten auf Chrom VI untersucht. Zusätzlich führt VAUDE im Zuge des Schadstoffmanagements weitere Stichproben an fertigen Produkten durch.
* Verstoß gegen Gesundheits- oder Sicherheitsvorschrift