Information: Dieser Bericht ist veraltet – den aktuellen Nachhaltigkeitsbericht findest du hier.

 
 
 
 
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Nachhaltigkeitsbericht 2013

Rechtskonformität als oberstes Gebot

Alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, ist für uns selbstverständlich. Auch von unseren Lieferanten erwarten wir das. Dabei geht es auch um unsere Reputation.

Im Einklang mit dem Gesetz

Deutschland hat weltweit eine der strengsten Umweltgesetzgebungen. Davon profitieren wir alle: Sauberes Wasser, saubere Luft und fruchtbare Böden sind für uns genauso selbstverständlich wie gesundheitlich unbedenkliche Produkte. Dass dies keineswegs überall auf der Welt selbstverständlich ist, zeigen zum Beispiel Bilder von dichtem Smog aus Peking, Teersand-Abbau in Kanada oder von brennendem Regenwald.


Umweltschutz in der EU demokratisch legitimiert

Deutsche und EU-Umweltschutz-Gesetze sind demokratisch legitimiert und genießen daher weitestgehend Akzeptanz bei Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen. Verstöße gegen diese Vorschriften bergen nicht nur ein großes finanzielles Risiko, sondern auch ein Risiko für die Reputation des Unternehmens.


In einigen unserer Produktionsländer gibt es oft keine so weitreichende Umweltgesetzgebung, oder – wie in China – wird die Einhaltung der durchaus strengen Vorschriften zu wenig eingefordert und kontrolliert.

GRI:   EN29
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen und -vorschriften
GRI:   PR9
Geldwert der erheblichen Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen
GRI:   SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
GRI:   DMA Compliance
Disclosure on Management Approach Compliance
Kontakt

Auch wenn wir hier nicht haftbar gemacht werden könnten, wäre VAUDE einem hohen Reputationsrisiko ausgesetzt, würden unsere Lieferanten gegen nationale Vorschriften in den Produktionsländern verstoßen. Ein Beispiel hierfür ist die Detox-Kampagne der Umweltschutzorganisation Greenpeace.

»Verstöße gegen geltende Vorschriften wollen wir uns nicht leisten. Nicht nur wegen der Reputation, sondern vor allem aus Überzeugung.«

Hilke Patzwall, VAUDE CSR Manager

Jährliche EMAS-Prüfung und „ISO 14001“-Zertifizierung

Für uns von VAUDE ist es selbstverständlich, dass wir Umweltgesetze und –vorschriften einhalten. Am Standort Tettnang-Obereisenbach wird dies jährlich durch die EMAS und „ISO 14001“-Zertifizierung überprüft. Diese Audits gewährleisten unsere Rechtskonformität. 


Dazu arbeiten wir seit Jahren mit einem Rechtskataster für den Bereich Umweltmanagement, in dem Umweltvorschriften aufgeführt sind. Dieses Rechtskataster wird jährlich bei der EMAS-Überprüfung auditiert. Ein übergreifendes Rechtskataster, das die Bereiche Umweltmanagement, Unternehmen, Produkte und Arbeitssicherheit beinhaltet, befindet sich derzeit im Aufbau. 


Monitoring durch bluesign® in der Lieferkette

In der Lieferkette ist die Überprüfung der Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorschriften nahezu unmöglich. Dennoch nehmen wir diesen Aspekt sehr ernst. In der Lieferkette verlassen wir uns auf die Angaben unserer Lieferanten und das Monitoring durch bluesign®.


Viele unserer Lieferanten sind bluesign® Systempartner. bluesign® überprüft die Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften, die im jeweiligen Produktionsland gelten. Uns sind keine Fälle bekannt, in denen unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten Verstöße gegen Umweltrecht nachgewiesen wurde, die zu Bußgeldzahlungen oder nicht-monetären Strafen geführt haben.


Rechtssicherheit auch für unsere Mitarbeiter

Wir verstehen uns als sozial agierendes Unternehmen, was auch in unseren Werten und Grundsätzen verankert ist. Das bedeutet für uns, dass wir nicht nur die gesetzlichen Vorschriften für unsere Produktpalette und die Umweltstandards befolgen, sondern auch arbeitsrechtliche Normen, Gesetze und Vorschriften erfüllen. Wir wollen unseren Mitarbeitern die Sicherheit geben, dass VAUDE alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einhält und beispielsweise Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht duldet.


Zusammenarbeit mit externen Experten

VAUDE hat keine eigene Rechtsabteilung, die die Überprüfung der Rechtskonformität übernimmt. Um trotzdem Rechtssicherheit herzustellen, nutzen wir verschiedene externe Quellen und stützen uns in verschiedenen Bereichen und Themengebieten auf die Beratung externer Experten. Dazu zählen unter anderem Mitgliedschaften bei Verbänden wie GermanFashion, BSI, DTB, EOG etc. und Partnerschaften wie beispielsweise die bluesign® Systempartnerschaft.


Aus diesen Quellen erhalten wir aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen oder Änderungen anderer Vorschriften. Dazu gehören auch Informationen über gesetzliche Vorgaben in unseren Produktionsländern. Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir mit einem Rechtsanwaltbüro zusammen, das auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.