Information: Dieser Bericht ist veraltet – den aktuellen Nachhaltigkeitsbericht findest du hier.

 
 
 
 
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Nachhaltigkeitsbericht 2013

Transparente Information für mündige Kunden

Unseren Produkten geben wir mehr Informationen mit, als das Gesetz vorschreibt. Denn wir wollen, dass die Kunden wissen, was sie kaufen.

Kennzeichnung jede Saison überprüft

Damit Kunden Produkte wirklich vergleichen und so eine echte Wahlmöglichkeit haben, brauchen sie Informationen, etwa über die Zusammensetzung der Materialen und den Ort der Herstellung. Es ist uns bei VAUDE ein echtes Anliegen, unsere Kunden möglichst umfassend zu informieren. 


Zur Kennzeichnung von Produkten gibt es aber auch verschiedene Verordnungen und Richtlinien. Die Anforderungen an die Kennzeichnung von Textilien und Schuhen sind komplex und in der Praxis nicht immer leicht zu realisieren. 


In 2013 keine Verstöße gegen Kennzeichnungspflicht

Um unsere Produkte korrekt zu kennzeichnen, arbeiten wir sehr eng mit unseren Materiallieferanten zusammen. Sie machen genaue Angaben über die Faserzusammensetzung und geben uns darauf abgestimmte Pflegehinweise. In unserem Produktlebenszyklus-Managementsystem (PLM) sind diese Informationen in einem eigenen Workflow samt Kontrollschleifen hinterlegt, damit wir Abfragen und Kennzeichnungen zuverlässig steuern können.

GRI:   PR3
Art der Produkt- und Dienstleistungsinformationen, die durch die Verfahren der Organisation für Informationen über und die Kennzeichnung von Produkten erforderlich sind, sowie Prozentsatz der maßgeblichen Produkt- und Dienstleistungskategorien, die solchen Informationspflichten unterliegen
GRI:   PR4
Gesamtzahl der Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf die Informationen über und die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen, dargestellt nach Art der Folgen
GRI:   DMA Labelling
Disclosure on Management Approach Labelling
Kontakt

Die Kennzeichnung der Produkte wird saisonal überprüft. Wenn sich an den Materialien etwas verändert hat, passen wir auch die Informationen daran an. Bislang gab es noch keine Verstöße gegen geltende Kennzeichnungspflichten


Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht

Die Regelungen zur Produktkennzeichnung müssen eingehalten werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und dem Verbraucherschutz gerecht zu werden.


Mehr als die gesetzlichen Informationen

Produkkennzeichnung

Gemäß dem Textilkennzeichnungsgesetz muss aus dem Produkt-Label der Faseranteil und der Anteil an Materialien tierischen Ursprungs hervorgehen. Alle unsere textilen Produkte unterliegen diesem Kennzeichnungsgesetz.
Zusätzlich zu dem Textilkennzeichnungsgesetzt erhalten unsere textilen Produkte eine Pflegekennzeichnung gemäß ISO 3758, einer internationalen Norm für die Pflegekennzeichnung von Textilprodukten.
Zu unseren Produkten liefern wir folgende Informationen:

  • Faseranteil
  • Pflegeanleitung
  • Ursprungsland
  • Fertigungsdatum
  • Green Shape
  • Bluesign® product
  • Anteil Materialien tierischen Ursprungs


Zusätzliche Produktinformation auf „Hangtags“

Hangtag

Weitere wertvolle Informationen finden unsere Kunden auf den so genannten „Hangtags“ (Anhänger), mit denen wir unsere Produkte ausstatten. Diese Hangtags liefern Informationen über ökologische und technische Aspekte, Informationen unserer Sytemlieferanten wie beispielsweise Polartec und Sympatex, Skizzen und Bilder des Produktes und Hinweise zu Auszeichnungen, Green Shape und Patenten. 

Speziellen Produkten – Kindertragen, Radtaschen, ABS-Rucksäcken und Zelten – legen wir zusätzlich produktspezifische Gebrauchsanleitungen über die Nutzung, Montage, Pflege und spezielle Sicherheitshinweise bei.


Pflegehinweise so ökologisch wie möglich

Die Pflegehinweise legen wir so ökologisch wie möglich fest und empfehlen beispielsweise, bei niedrigen Temperaturen zu waschen und wo möglich auf den Wäschetrockner zu verzichten. Auch in diesem Punkt arbeiten wir mit den Materiallieferanten zusammen. In jeder Saison überprüfen wir alle Kennzeichnungen, damit sichergestellt ist, dass sich die Materialzusammensetzungen und somit die Pflegehinweise nicht verändert haben.