Alle unsere Produzenten verpflichten sich, die Mitarbeiter in ihren Produktionsbetrieben gleich zu behandeln. Die Verpflichtung sieht so aus:
„Alle Aspekte, die das Arbeitsverhältnis betreffen, müssen auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung und Chancengleichheit basieren. Dies gilt für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter und die Lohnpolitik ebenso wie für Weiterbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen, Kündigungen oder Ruhestandsregelungen. Niemand darf aufgrund seiner nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, seiner religiösen oder politischen Überzeugung, der Mitgliedschaft in einer Arbeiterorganisation bzw. Gewerkschaft oder aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden.“
Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditoren, wie denen der Fair Wear Foundation (FWF) überprüft. Dabei prüfen die Auditoren sorgfältig, ob es Fälle von Diskriminierung gibt. Dies wird durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte und durch Überprüfen von Dokumenten verifiziert.
Die Überprüfungen der FWF zeigen, dass unsere Produzenten ihre Mitarbeiter grundsätzlich gleichbehandeln. Frauen und Männer haben für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Bei den Audits 2016 gab es aber zwei andere Beanstandungen zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Wir haben uns mit unseren Produzenten zusammengesetzt und Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet. Unser CSR-Team überprüft regelmäßig die Fortschritte der Umsetzung dieser Maßnahmen. Beide Beanstandungen wurden inzwischen behoben.