Deutschland hat weltweit eine der strengsten Umweltgesetzgebungen. Davon profitieren wir alle: Sauberes Wasser, saubere Luft und fruchtbare Böden sind für uns genauso selbstverständlich wie gesundheitlich unbedenkliche Produkte. Dass dies keineswegs überall auf der Welt selbstverständlich ist, zeigen zum Beispiel Bilder von dichtem Smog aus Peking, Teersand-Abbau in Kanada oder von brennendem Regenwald.
Auch wenn wir hier nicht haftbar gemacht werden können, tragen wir Verantwortung für unsere Lieferkette und würden unsere Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen, würden unsere Lieferanten gegen nationale Vorschriften in den Produktionsländern verstoßen. Ein Beispiel hierfür ist die Detox-Kampagne der Umweltschutzorganisation Greenpeace.
»Verstöße gegen geltende Vorschriften wollen wir uns aus Überzeugung nicht leisten. Wir gehen bei Umweltschutz und sozialer Verantwortung häufig sogar weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.«
Für uns von VAUDE ist es selbstverständlich, dass wir Umweltgesetze und -vorschriften einhalten. Am Standort Tettnang-Obereisenbach wird dies jährlich durch die EMAS und ISO 14001-Zertifizierung überprüft. Diese Audits gewährleisten unsere Rechtskonformität.
Dazu arbeiten wir seit Jahren mit einem Rechtskataster für den Bereich Umweltmanagement, in dem alle Umweltvorschriften aufgeführt sind. Dieses Rechtskataster wird bei der EMAS-Überprüfung auditiert. Ein übergreifendes Rechtskataster, das die Bereiche Umweltmanagement, Unternehmen, Produkte und Arbeitssicherheit beinhaltet, befindet sich im Aufbau.
In der Lieferkette ist die Überprüfung der Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorschriften und arbeitsrechtliche Normen, Gesetze und Vorschriften nahezu unmöglich – vor allem deshalb, weil wir fast nur mit unabhängigen Produzenten arbeiten. Dennoch nehmen wir diese Aspekte sehr ernst. In der Lieferkette verlassen wir uns im Bereich umweltrechtlicher Vorschriften auf die Angaben unserer Lieferanten und das Monitoring durch das bluesign® system.
Viele unserer Lieferanten sind bluesign® Systempartner. Das bluesign® system überprüft die Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften, die im jeweiligen Produktionsland gelten. Uns sind keine Fälle bekannt, in denen unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten Verstöße gegen Umweltrecht nachgewiesen wurden, die zu Bußgeldzahlungen oder nicht-monetären Strafen geführt haben. Mehr dazu - bluesign® system.
Im Bereich arbeitsrechtliche Normen, Gesetze und Vorschriften vertrauen wir in der Lieferkette auf das Monitoring durch die Fair Wear Foundation. Als Mitglied der Fair Wear Foundation verpflichten wir uns dazu, in allen Produktionsstätten die weltweit geltenden Mindeststandards auf Basis der „Internationalen Labour Organization“ (ILO) einzuhalten. Im Jahr 2015 haben wir 99 Prozent unserer Produktionsstätten durch die Fair Wear Foundation auditieren lassen. Mehr dazu - „Fair Wear Foundation".
Für die Konformität unserer Produkte müssen wir viele verschiedenen Gesetze, Verordnungen oder auch Normen beachten. Dies können z. B. Vorgaben bezüglich der Textilkennzeichnung sein, Vorgaben zu Produktsicherheit, wie z. B. der Bänder oder eine Kordelnorm bei Kinderbekleidung oder REACH, die die Verwendung von Chemikalien regelt. Wir sind hierzu in verschiedenen Verbänden und Arbeitskreisen engagiert, um hier über alle Änderungen frühzeitig informiert zu sein und diese in unsere Produkte und Produktausstattungen einfließen zu lassen.
Wir verstehen uns als sozial agierendes Unternehmen, was auch in unseren Werten und Grundsätzen verankert ist. Das bedeutet für uns, dass wir nicht nur die gesetzlichen Vorschriften für unsere Produktpalette und die Umweltstandards befolgen, sondern auch arbeitsrechtliche Normen, Gesetze und Vorschriften erfüllen. Wir wollen unseren Mitarbeitern die Sicherheit geben, dass VAUDE alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einhält und beispielsweise Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht duldet.
Um Rechtssicherheit herzustellen, nutzen wir verschiedene externe Quellen und stützen uns in verschiedenen Bereichen und Themengebieten auf die Beratung externer Experten. Dazu zählen unter anderem Mitgliedschaften bei Verbänden wie GermanFashion, Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V., Dialog Textil Bekleidung, European Outdoor Group etc. und Partnerschaften wie beispielsweise die bluesign® Systempartnerschaft.
Aus diesen Quellen erhalten wir aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen oder Änderungen anderer Vorschriften. Dazu gehören auch Informationen über gesetzliche Vorgaben in unseren Produktionsländern. Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir mit einem Rechtsanwaltbüro zusammen, das auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
GRI: | G4-EN29 |
GRI: | G4-PR9 |
GRI: | G4-SO8 |
GRI: | G4-DMA Compliance |