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Nachhaltigkeitsbericht 2016
veröffentlicht am 01.08.2017

Wir sagen NEIN zu Kinderarbeit

VAUDE ist strikt gegen Kinderarbeit und setzt sich konsequent für die Rechte der Kinder in den Produktionsländern ein. Damit Kinder eine Zukunftsperspektive haben, sollen sie zur Schule gehen können und nicht arbeiten müssen.

Um das in unseren Produktionsbetrieben umzusetzen, verpflichten sich alle unsere Produzenten, keine Kinder zu beschäftigen und die Jugendschutzgesetze einzuhalten. Die Verpflichtung sieht so aus:

„Es dürfen keine Kinder beschäftigt werden. Eine Beschäftigung darf erst ab dem 15. Lebensjahr und nach Beendigung der Schulpflicht erfolgen. Ausbeutung, Sklaverei, Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit sind verboten. Jugendliche zwischen 15-18 Jahren unterliegen einem besonderen Schutz. Sie dürfen keine Arbeiten ausführen, die Ihre Gesundheit, Sicherheit oder Moral gefährden.“


Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditoren, wie die der Fair Wear Foundation (FWF), überprüft. Dabei prüfen die Auditoren sorgfältig, ob es Fälle von Kinderarbeit gibt. Dies wird durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte und durch Überprüfen von Dokumenten gecheckt.


  • Wie erfolgt die Einstellung von Mitarbeitern?
  • Gibt es Altersnachweise?
  • Arbeiten Jugendliche Überstunden?


Ergebnis der Überprüfungen durch die FWF

Die Überprüfungen 2016 der FWF zeigen, dass es bei unseren Produzenten keine Fälle von Kinderarbeit gibt. Trotzdem gibt es eine Beanstandung in dieser Kategorie, da bei einem Produzenten die Arbeitszeitgesetze für jugendliche Mitarbeiter nicht eingehalten wurden. Nach Diskussionen und Analyse mit unserem Produzenten, warum das passieren konnte, konnte die Beanstandung behoben werden.


Risiko von Kinderarbeit in der Textilindustrie

Wir sind uns bewusst, dass es in der Textilindustrie immer wieder Fälle von Kinderarbeit gibt. Durch unsere langjährige Partnerschaft mit dem Großteil unserer Produzenten und Zusammenarbeit mit der Fair Wear Foundation (FWF) sind wir überzeugt, Kinderarbeit - so gut es geht - ausschließen zu können. Sollte trotzdem ein Fall von Kinderarbeit auftreten, reagieren wir sofort und leiten mit der FWF konkrete Maßnahmen ein. Dazu gehört u. a., dass das Kind umgehend aus der Produktion genommen wird, VAUDE ihm eine Ausbildung finanziert und den Eltern den Verdienstausfall kompensiert.


Vorbildliche Hilfeleistung bei Kinderarbeit

In einer von uns beauftragten Produktionsstätte in der Türkei wurde 2014 ein Fall von Kinderarbeit beanstandet, über den wir sehr geschockt waren. VAUDE war es wichtig, schnell und konstruktiv zu reagieren und dies auch offen zu kommunizieren. Auch die FWF plädiert dafür, das Thema nicht zu tabuisieren, sondern offen darüber zu sprechen, um tatsächlich Verbesserungen für die Kinder anstoßen zu können. Denn durch Offenheit und Best Practice Beispiele können wir die Industrie sensibilisieren und dazu ermutigen, sich dem Thema proaktiv zu stellen.

In diesem Fall ging es um fünf syrische Flüchtlingskinder im Alter von 12 bis 14 Jahren, die während des Audits im Jahr 2014 bei unerlaubten Subunternehmern angetroffen wurden.


Mehr zu syrischen Flüchtlingen in der türkischen Textilindustrie hier


Der türkische Produzent, der die Subunternehmer beauftragt hatte, VAUDE und die beiden anderen FWF-Mitgliedsunternehmen haben sich dazu verpflichtet, die Kinder zu unterstützen und zu begleiten, bis sie das Alter von 15 Jahren erreicht haben. Hierfür wurde ein MoU „Memorandum of Understanding“ von allen beteiligten Parteien ausgearbeitet und unterzeichnet.


Inhalt des MoU:


  • Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Kinder eine Schule besuchen.
  • Wir kümmern uns gemeinsam um die finanzielle Unterstützung der Eltern, bis die Kinder 15 Jahre alt sind. Der Gesamtbetrag wird unter den drei Mitgliedsunternehmen der FWF und dem türkischen Produzenten aufgeteilt.
  • Wir sorgen dafür, dass die schulische Ausbildung der Kinder beaufsichtigt und überwacht wird.

Dabei wurde festgelegt, dass die Zahlungen, die Überprüfung des Schulbesuchs und die Umsetzung aller vereinbarten Maßnahmen in dem dafür vorgesehenen Zeitplan erfolgen müssen. Die FWF beteiligt sich daran, die Maßnahmen zu ermöglichen und zu überwachen.


Wie ist der aktuelle Stand?

Die FWF hat in der Türkei ein Team zusammengestellt, das diesen Fall und die betroffenen Familien über die komplette Projektlaufzeit betreut.


  • Die Familien haben eine Absichtserklärung unterschrieben, in der sie sich verpflichten, ihre Kinder zur Schule zu schicken und bestätigen, dass sie die Kinder nicht mehr zur Arbeit schicken.
  • Die Eltern erhielten eine finanzielle Entschädigung für den Einkommensausfall der Kinder.
  • Die FWF hat zusammen mit dem Produzenten eine Schule gesucht, in der die syrischen Flüchtlingskinder unterkommen können.
  • Seit September 2015 sind die Kinder eingeschult.
GRI:   G4-HR5
Ermittelte Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit besteht, und ergriffene Maßnahmen als Beitrag zur Abschaffung von Kinderarbeit
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