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Nachhaltigkeitsbericht 2016
veröffentlicht am 01.08.2017

VAUDE sagt NEIN zu Zwangsarbeit

VAUDE positioniert sich mit einem klaren Nein gegen Zwangsarbeit. Hier haben wir durch unser Engagement schon viel erreicht. Du kannst Dich darauf verlassen, dass bei der Produktion Deiner VAUDE-Produkte kein Zwang auf die Arbeiter ausgeübt worden ist.

Alle unsere Produzenten verpflichten sich in ihren Produktionsstätten zu einem „Nein zur Zwangsarbeit“. Die Verpflichtung sieht so aus:

„Zwangsarbeit und Arbeit in Schuldknechtschaft ist verboten. Vom Arbeitgeber dürfen keine Originaldokumente, Löhne oder Bonuszahlungen der Arbeiter einbehalten werden. Außerdem muss es den Arbeitern gewährt werden, unter Einhaltung der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Überstunden dürfen nur freiwillig geleistet werden.“

Überprüfung durch unabhängige Auditoren

Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditoren, wie denen der Fair Wear Foundation (FWF) überprüft. Dabei prüfen die Auditoren sorgfältig, ob es Fälle von Zwangsarbeit gibt. Dies wird unter anderem durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte verifiziert.


  • Wie erfolgt die Anwerbung der Mitarbeiter?
  • Müssen die Arbeiter zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Kaution oder ihren Ausweis hinterlegen?
  • Werden die Löhne pünktlich bezahlt? Gibt es Fälle, in denen noch Löhne ausstehen?
  • Dürfen sich die Mitarbeiter frei bewegen (Pausen, Verlassen des Fabrikgeländes, Gang zur Toilette)?


Ergebnis der Überprüfungen durch die Fair Wear Foundation (FWF)

Die Überprüfung der FWF zeigen, dass die Arbeitsbedingungen bei unseren Produzenten gut sind. Dennoch gab es eine Beanstandung zum Thema bei einem Produzenten in Vietnam. Unser CSR-Team in Asien, das eng mit unseren Produzenten zusammenarbeitet, hat die Beanstandung mit dem Produzenten diskutiert und Lösungsansätze erarbeitet. Beim letzten Follow-up-Besuch war die Beanstandung bereits behoben.

GRI:   G4-HR6
Ermittelte Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen ein erhebliches Risiko von Zwangs- und Pflichtarbeit besteht, und ergriffene Maßnahmen als Beitrag zur Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit
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