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Nachhaltigkeitsbericht 2016
veröffentlicht am 01.08.2017

Ordnungsgemäße Beschäftigung für alle Mitarbeiter

VAUDE legt großes Gewicht darauf, dass alle Mitarbeiter, die unsere Produkte herstellen, ordnungsgemäß beschäftigt werden. Das bedeutet, sie werden entsprechend der geltenden Gesetze beschäftigt, Arbeitsgesetze und das Sozialversicherungsrecht werden eingehalten.

Alle unsere Produzenten verpflichten sich, ihre Mitarbeiter in den Produktionsstätten ordnungsgemäß zu beschäftigen. Die Verpflichtung sieht so aus:

„Die Arbeitsgesetze und das Sozialversicherungsrecht müssen eingehalten werden. Diese Bestimmungen dürfen nicht durch befristete Verträge, Subunternehmertum oder durch Lehrlingsprogramme ausgehebelt werden. Der Arbeitgeber sollte die Absicht haben, die Arbeiter langfristig anzustellen und diese zu qualifizieren. Jugendlichen Arbeitern soll die Chance eingeräumt werden, an Ausbildungs- und Trainingsprogrammen teilzunehmen.“

Überprüfung durch unabhängige Auditoren

Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditoren, wie denen der Fair Wear Foundation (FWF) überprüft. Dabei prüfen die Auditoren sorgfältig, ob die Arbeitsverträge ordnungsgemäß abgeschlossen und die Mitarbeiter sozialversichert sind. Dies wird durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte und durch Überprüfen von Dokumenten verifiziert.


Ergebnis der Überprüfungen durch die Fair Wear Foundation

Die Überprüfungen 2016 der FWF zeigen, dass es bei unseren Produzenten einige Beanstandungen zum Thema ordnungsgemäße Beschäftigung gibt. Beispiele sind:


  • Nicht alle Arbeiter sind sozialversichert.
  • Arbeitsverträge enthalten nicht alle erforderlichen Informationen.
  • Die Probezeit ist länger als gesetzlich erlaubt.


Mit diesen Maßnahmen verbessern wir die Bedingungen für ordnungsgemäße Beschäftigung:

Wir besprechen die Abweichungen mit unseren Produzenten und arbeiten gemeinsam daran, diese zu beheben. Abweichungen zu den Bestimmungen für Arbeitsverträge können in der Regel schnell behoben werden.


Dass alle Mitarbeiter sozialversichert werden, ist schwieriger zu erreichen. In einigen Fällen geht dies nicht vom Arbeitgeber aus, sondern die Mitarbeiter selbst wollen nicht sozialversichert werden, um den Arbeitnehmeranteil an Beiträgen ausbezahlt zu bekommen. Hier ist es sehr wichtig, Aufklärungsarbeit zu leisten. Denn die Mitarbeiter sind häufig nicht aufgeklärt und wissen nicht, welche Vorteile eine Sozialversicherung hat. Wir verlangen von unseren Produzenten, die Mitarbeiter darüber zu informieren. Zusätzlich führen wir sogenannte „Workplace Education Program“-Trainings der FWF bei unseren Produzenten durch, in denen dieses Thema auch behandelt wird.


Fluktuation bei unseren Produzenten

Da bei den Audits der Fair Wear Foundation weder die Anzahl der neu eingestellten Mitarbeiter noch die Zahl der Kündigungen erfasst wird, haben wir als Auftraggeber keine Kennzahlen zur Fluktuation bei unseren Produzenten.

GRI:   G4-LA1
Gesamtzahl und Rate neu eingestellter Mitarbeiter sowie Personalfluktuation nach Altersgruppe, Geschlecht und Region
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