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Nachhaltigkeitsbericht 2016
veröffentlicht am 01.08.2017

Unsere Verantwortung in der Lieferkette

Soziale Verantwortung hat bei VAUDE einen hohen Stellenwert. Wir engagieren uns nicht nur an unserem Hauptstandort in Tettnang-Obereisenbach für unsere Mitarbeiter, sondern setzen uns auch weltweit für gute Arbeitsbedingungen aller ein, die an der Herstellung unserer Produkte beteiligt sind. Das ist nicht immer einfach – aber dieser Herausforderung stellen wir uns gerne.

Begleitung bei der Verbesserung von Arbeitsbedingungen

Wir sehen es als unsere Verantwortung an, dieses Thema in Ländern voranzutreiben, in denen das Bewusstsein für gute Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Menschenrechte noch wenig vorhanden ist. So engagieren wir uns mit Nachdruck dafür, unseren Produzenten klarzumachen, wie grundlegend diese Standards sind.


Wir unterstützen unsere Produzenten mit unserem eigenen Team

Corporate Social Responsibility (CSR), also das Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung im unternehmerischen Handeln, ist grundlegender Faktor unseres Wirtschaftens. Mit unserem eigenen Team von CSR-Spezialisten unterstützen wir unsere Produzenten aktiv, Sozialstandards einzuhalten. Unsere CSR-Mitarbeiter am Hauptsitz in Tettnang-Obereisenbach – die auch Mitglieder des abteilungsübergreifenden VAUDE-CSR-Teams sind (mehr dazu in „CSR-Team als Nachhaltigkeits-Treiber) – arbeiten eng mit den CSR-Kollegen vor Ort in Vietnam und China zusammen. Unsere Produzenten sind verpflichtet, direkt an unsere CSR-Mitarbeiter in Asien zu berichten, die die Umsetzung der Standards gemeinsam mit den CSR-Experten in Tettnang koordinieren.


Für die Kontrolle und Umsetzung der Sozialstandards ist es von großem Vorteil, dass unsere CSR-Mitarbeiter in Vietnam und China direkt vor Ort sind. Als Einheimische sprechen sie die Landessprache und kennen kulturelle Gegebenheiten sehr gut. Außerdem sind sie intensiv in den Bereichen CSR, Sozialstandards und lokale Gesetze geschult.


Durch unsere CSR-Mitarbeiter in Asien können wir die Produzenten vor Ort gezielt unterstützen und ausbilden. Damit bieten wir ihnen eine direkte und konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung von Sozialstandards vor Ort. Wir möchten unseren Produzenten nicht nur Defizite aufzeigen, sondern ihnen auch jederzeit mit unserem Wissen und unseren Erfahrungen zur Verfügung stehen. Deshalb begleiten wir sie kontinuierlich bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.


Gemeinsam engagiert mit der Fair Wear Foundation

2010 sind wir Mitglied der Fair Wear Foundation (FWF) geworden. Die FWF ist eine Vereinigung aus Unternehmen der Textilindustrie. Sie ist für uns ein kompetenter Partner bei der Kontrolle und Umsetzung von guten Arbeitsbedingungen. Das Prinzip der geteilten Verantwortung passt sehr gut zu uns, das heißt, es wird gemeinsam mit den Produzenten schrittweise an Verbesserungen gearbeitet. Ziel ist, ein ganzheitliches Managementsystem in Bezug auf die Sozialstandards zu schaffen.

Kooperation mit FWF-Mitgliedern

Die Fair Wear Foundation bietet uns die Möglichkeit, mit anderen Mitgliedsunternehmen zu kooperieren. Wenn zum Beispiel ein anderer Hersteller mit demselben Produzenten zusammenarbeitet, können wir dort ein gemeinsames Audit durchführen. Dies hat den Vorteil, dass der Produzent nur einmal auditiert werden muss und dadurch keine unnötigen Ressourcen verschwendet werden, weder beim Produzenten noch bei uns. Ein weiterer positiver Aspekt besteht darin, dass wir gemeinsam mehr Einfluss auf den Produzenten gewinnen. So können wir auch beim Verbesserungsprozess nach einem gemeinsamen Audit oder bei Trainings intensiv mit anderen Mitgliedsunternehmen zusammenarbeiten und damit die Wirkung verstärken. Siehe hierzu auch Best Practice Award.


Umfang der FWF

Die FWF beschäftigt sich ausschließlich mit nähenden Produzenten und ggf. deren Subunternehmern, da in diesen Betrieben die arbeitsintensivsten Prozesse stattfinden. Dies liegt daran, das sich Nähprozesse derzeit noch nicht automatisieren lassen. Materiallieferanten werden nicht von der FWF überprüft.


Die FWF bewertet auch den Auftraggeber

Als Mitglied der FWF muss auch VAUDE als Auftraggeber bestimmte Anforderungen erfüllen. Ob wir diese einhalten, wird jedes Jahr im Brand Performance Check (BPC) der FWF geprüft. Anhand dieser Ergebnisse werden unsere Bemühungen im Hinblick auf Sozialstandards bewertet. VAUDE hat aktuell die bestmögliche Kategorie erreicht. Mehr dazu hier

Regelwerk der FWF

Der Code of Labour Practice (CoLP) ist die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der Fair Wear Foundation und dem Mitgliedsunternehmen. Der CoLP basiert auf den acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie auf der UN-Menschenrechtscharta. VAUDE hat sich verpflichtet, diese Standards bei den Produzenten umzusetzen. Inhalte des CoLP sind:

Strenge Prüfung neuer Produktionspartner

Wenn wir zum Beispiel aus strategischen Gründen einen neuen Produzenten benötigen und beauftragen wollen, prüfen wir vorab sehr genau, ob dieser Lieferant unseren Anforderungen in Bezug auf Qualität, Sozialstandards und Schadstoffmanagement entspricht.

Wir überprüfen neue Partner vorab

Wir haben einen Leitfaden und ein System zur Bewertung neuer Partner entwickelt. Unsere CSR- und Qualitätsmitarbeiter prüfen vorab die Bedingungen der betreffenden Produktionsstätte anhand detaillierter Checklisten und legen fest, ob der Produzent unseren Anforderungen entspricht. Ein wesentlicher Bestandteil der Überprüfung sind die Arbeitsbedingungen beim Produzenten.


Einhaltung von Sozialstandards als Vertragsbestandteil

Alle unsere Produzenten müssen sich durch ihre Unterschrift dazu verpflichten, den Code of Labour Practice (CoLP) einzuhalten. Neben dem VAUDE-Qualitätshandbuch ist der CoLP fester Vertragsbestandteil, der auch Voraussetzung für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit VAUDE ist. Wir klären den Produzenten vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung umfassend über die Anforderungen des CoLP auf.


Der CoLP muss in jeder Produktionsstätte für alle Arbeiter in der Landessprache ausgehängt werden und zugänglich sein. Darin ist auch die Beschwerde-Hotline für die Arbeiter enthalten. Mehr über das Beschwerdesystem hier. Sowohl die FWF-Auditoren als auch unsere CSR-Mitarbeiter vor Ort prüfen regelmäßig, ob der CoLP in der Landessprache aushängt.

Alle unsere Produktionsstätten sind auditiert

Damit haben wir unser großes Ziel erreicht, Transparenz über alle unsere Produktionsstätten zu haben. Folgende Abweichungen gab es 2016:
Produktionsstätte V7 V8 V9 V13 V14 V15 V17 V18 V19 V20 V21 Gesamt Vietnam C7 C9 C19 Gesamt China CA1=Kambodscha M1=Myanmar

VAUDE-Einkaufspraktiken

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1

1

1

1

1

 

1

1

1

1

1

1

3

1

4

4

 

VAUDE-Monitoringsystem

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

0

 

 

Managementsystem-Produzent

 

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1

1

2

 

 

 

1

 

 

2

2

6

 

 

Kommunikation

2

1

2

 

2

 

 

1

3

2

3

3

2

4

3

7

 

3

Zwangsarbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

0

 

 

Diskriminierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0

1

1

Kinderarbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0

 

2

Vereinigungsfreiheit

2

2

2

1

2

2

2

 

2

3

2

1

1

1

1

4

3

2

Erwerbseinkommen

2

1

3

1

5

2

1

3

3

8

6

3

2

1

3

5

1

4

Arbeitszeiten

1

1

4

2

 

 

 

 

2

2

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3

3

6

 

2

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

2

9

8

3

11

2

17

3

12

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3

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8

6

31

13

16

Rechtsverbindliches Beschäftigungsverhältnis

2

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2

1

5

1

 

2

2

1

4

1

1

1

 

1

 

1

Summe:

12

17

22

9

27

9

22

10

25

28

33

15

10

23

19

64

22

31

Durchführung von Audits

Um eine objektive Prüfung der Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten zu gewährleisten, werden die Produzenten durch unabhängige Auditoren der FWF auditiert. Mehr dazu hier:

Im Audit wird intensiv geprüft, ob der Produzent sowohl die Inhalte des Code of Labour Practice als auch die geltenden Gesetze einhält. Gibt es Abweichungen hinsichtlich des CoLP oder hinsichtlich der Gesetze, werden diese im Korrekturmaßnahmenplan (CAP) festgehalten.


Ein FWF-Audit umfasst folgende Überprüfungen:

  • Begehung der gesamten Produktionsstätte, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu prüfen.
  • Prüfung der relevanten Dokumente
  • Befragung der Arbeiter innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte
  • Gespräche mit den Führungskräften


Interviews außerhalb der Produktionsstätte sind eine besonders wichtige Informationsquelle, da die Arbeiter sich hier offener zu den Fragen äußern. Bei den Interviews wird grundsätzlich die Anonymität der Arbeiter gewahrt.


Darüber hinaus hat die FWF zu jedem der acht Standards auch die lokalen Stakeholder zu den Gegebenheiten und Umsetzungsstandards im Land befragt.


Umsetzung der Korrekturen in einem Maßnahmenplan

Nach jedem Audit wird gemeinsam mit dem Audit-Team und dem Management des jeweiligen Produktionsbetriebes ein verbindlicher Maßnahmenplan (CAP) vereinbart. Darin sind alle Abweichungen hinsichtlich des CoLP und auch im Hinblick auf die lokalen Gesetze aufgeführt.

Diesen Maßnahmenplan besprechen wir intensiv mit unseren Produzenten. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungsansätze und auch einen Zeitplan, der festlegt, bis wann die jeweiligen Abweichungen behoben werden sollen. Meist lassen sich die erforderlichen Maßnahmen schnell umsetzen und die Beanstandungen dadurch beseitigen. Mitunter gibt es auch sehr kritische Abweichungen, die sofort abgestellt werden müssen. Viele Verbesserungen erfordern jedoch mehr Zeit, bis sie umgesetzt werden können. Wenn es notwendig ist, gewähren wir unseren Produzenten die benötigte Zeit, da wir auf diese Weise echte Verbesserungen erzielen können. Insgesamt besteht die Herausforderung darin, die umgesetzten Maßnahmen systematisch und nachhaltig zu verankern.

Unterstützung beim Verbesserungsprozess

Unsere CSR-Mitarbeiter begleiten die Produzenten während des gesamten Verbesserungsprozesses. Sie stehen den Produzenten mit ihrem Wissen zur Verfügung und führen auch regelmäßig sogenannte Follow-up-Besuche durch, bei denen sie den aktuellen Stand der Korrekturmaßnahmen prüfen.


Darüber hinaus findet einmal jährlich bei all unseren Produzenten eine Prüfung durch die VAUDE-CSR-Mitarbeiter statt. Dafür haben wir eine spezielle Checkliste entwickelt, in der sämtliche Anforderungen festgehalten sind, die von uns auch streng überprüft werden. Das Ergebnis wird anschließend mit dem Produzenten besprochen.


Regelmäßige Re-Audits

Eine erneute Überprüfung, also ein Re-Audit, wird in der Regel alle drei Jahre durchgeführt. Dies entspricht den Richtlinien der FWF. Falls ein Produzent besonders schlecht abschneidet, initiieren wir bereits vor Ablauf der drei Jahre ein Verifizierungsaudit und prüfen, welche Verbesserungen erreicht wurden und welche Punkte noch offen sind.


Monitoring gilt auch für Subunternehmen

Auch für Subunternehmen gilt der CoLP. Bevor wir mit einem Produzenten zusammenarbeiten, muss er uns über alle Produktionsstätten, in denen er unsere Produkte fertigt, informieren. Dies gilt sowohl für seine eigenen Betriebe als auch für Subunternehmen, die er ggf. bei der Produktion einsetzt. So erreichen wir Transparenz in einem wichtigen Teil der Lieferkette.

Überprüfung von Subunternehmen

Diese werden, wie alle anderen Produktionsstätten, vorab von uns besucht, überprüft und bewertet. Auf dieser Grundlage entscheiden wir, ob der jeweilige Subunternehmer für unsere Produktion eingesetzt werden darf. Alle Subunternehmer, die für VAUDE produzieren, erhalten dasselbe Monitoring wie die Produzenten, mit denen wir direkt zusammenarbeiten. Das heißt, auch die Subunternehmen werden von der FWF auditiert und setzen bei Bedarf gemeinsam mit dem VAUDE-CSR-Team in Asien einen Korrekturmaßnahmenplan um.


Generell verpflichtet sich jeder Produzent zu Beginn der Geschäftsbeziehung mit VAUDE, uns vorab zu informieren und unsere Zustimmung einzuholen, bevor er Subunternehmen einsetzt. Durch unser Qualitätskontrollsystem vor Ort verfügen wir über eine maximale Transparenz darüber, welche Produktionsstätten für die Herstellung unserer Produkte eingesetzt werden.


Falls unser Produzent nicht alle Produktionsschritte wie zum Beispiel Stickerei, Bedrucken oder Waschen intern übernehmen kann, muss er uns die Subunternehmen offenlegen. Derzeit schulen wir ausgewählte Partner darin, die ausgelagerten Produktionsschritte selbst kontrollieren zu können.

Interne Kommunikation zum Thema Sozialstandards

Unser Engagement für Sozialstandards in der Lieferkette verankern wir im ganzen Unternehmen, insbesondere im gesamten Produktentwicklungs- und Produktionsprozess. So informieren wir unsere Mitarbeiter am Hauptstandort in Tettnang kontinuierlich durch interne Berichte, Informationsveranstaltungen und Schulungen zu diesem Thema. Darüber hinaus ist das Thema Sozialstandards mit allen zugehörigen Themen fester Bestandteil der internen Update-Meetings aller VAUDE Produktbereiche. Außerdem wird regelmäßig ausführlich an die Geschäftsleitung darüber berichtet.


Für die interne Kommunikation nutzen wir unser Intranet, unser Schulungsprogramm „VAUDE Academy“ sowie unsere Kollektionsvorstellungen, die zweimal jährlich mit dem gesamten internationalen Vertrieb stattfinden.

GRI:   G4-LA15
Erhebliche tatsächliche und potentielle negative Auswirkungen auf Arbeitspraktiken in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
GRI:   G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
GRI:   G4-DMA Beschäftigung
Disclosure on Management Approach Beschäftigung
GRI:   G4-DMA Zwangs- oder Pflichtarbeit
Disclosure on Management Approach Zwangs- oder Pflichtarbeit
GRI:   G4-DMA Marktpräsenz
Disclosure on Management Approach Marktpräsenz
GRI:   G4-DMA Vielfalt und Chancengleichheit
Disclosure on Management Approach Vielfalt und Chancengleichheit
GRI:   G4-DMA Gleicher Lohn für Frauen und Männer
Disclosure on Management ApproachGleicher Lohn für Frauen und Männer
GRI:   G4-DMA Gleichbehandlung
Disclosure on Management Approach Gleichbehandlung
GRI:   G4-Kinderarbeit
Disclosure on Management Approach Kinderarbeit
GRI:   G4-DMA Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Disclosure on Management Approach Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
GRI:   G4-DMA Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Disclosure on Management Approach Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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