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Nachhaltigkeitsbericht 2014
veröffentlicht am 15.07.2015

Nein zu Kinderarbeit

Kinder in aller Welt sollen die Chance haben, zur Schule zu gehen. VAUDE setzt sich gegen Kinderarbeit und für die Rechte der Kinder in den Produktionsländern ein. Darüber hinaus engagieren wir uns dafür, dass zum Schutz von jugendlichen Mitarbeitern spezielle Vorschriften beachtet werden.

Outdoor-Produktion erfordert hohe Qualifikation

Bei Produzenten in „High Risk Countries" besteht generell das Risiko der Ausbeutung durch Kinderarbeit. Auch in der Textilproduktion gibt es dieses Problem immer wieder. Bei der Herstellung von Outdoor-Ausrüstung ist diese Gefahr jedoch sehr gering, da es sich hier um hoch technische und komplexe Fertigungsprozesse handelt, die qualifizierte und erfahrene Arbeiter erfordern.


Zudem ist das Risiko der Kinderarbeit in China und Vietnam, wo VAUDE hauptsächlich produziert, nicht so hoch wie beispielsweise in Bangladesch und Indien. In diesen Ländern ist Kinderarbeit noch weit verbreitet.


Die „Fair Wear Foundation“ (FWF) verbietet Kinderarbeit durch ihren Code of Labour Practice. Im Rahmen der Audits werden die Produktionsstätten regelmäßig kontrolliert.



Kinder schützen

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist VAUDE ein großes Anliegen.


Das gilt insbesondere für unsere nicht-europäischen Produktionsländer, wo das Risiko der Kinderarbeit besteht.


Daher engagieren wir uns konsequent für die Rechte von Kindern und Jugendlichen.

Trotz unserer Anstrengungen kam es 2014 bei zwei VAUDE Produzenten zu Verstößen gegen die Kinder- und Jugendarbeits-Schutzregeln der Fair Wear Foundation.

2014 fand ein Audit bei unserem türkischen Produzenten statt, der syrische Flüchtlingskinder unter 15 Jahren beschäftigte. Ferner wurden in drei Betrieben in Vietnam jugendliche Arbeiter zwischen 16 und 18 Jahren als Saisonarbeiter beschäftigt.


Hohe Auflagen – strenge Kontrolle

In drei Betrieben in Vietnam wurden Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren als Saisonarbeiter beschäftigt. Das Mindestalter liegt nach gültigem vietnamesischem Jugendschutzgesetz bei 16 Jahren. Außerdem ist die Beschäftigung Minderjähriger an besondere Auflagen gebunden, die beispielsweise zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorschreiben. In einem Betrieb wurden diese Auflagen nicht vollständig erfüllt. Die Fair Wear Foundation hat den Produzenten beauftragt, innerhalb von zwei Monaten die Auflagen entsprechend des Corrective Active Plans umfassend zu erfüllen.

Außerdem wurde festgestellt, dass es in allen drei Betrieben keine klare Vorgehensweise zur Beschäftigung jugendlicher Arbeiter gibt. Die Fair Wear Foundation hat dies gemäß der lokalen Gesetzgebung mit den Betrieben besprochen und auch die Umsetzung kontrolliert.


Syrische Flüchtlinge in der Türkei

Seit Beginn der Kämpfe in Syrien nimmt die Zahl der Flüchtlinge, die in die Türkei

kommen, zu. Die türkische Regierung bemüht sich darum, die Flüchtlinge zu unterstützen. Allerdings sind die türkische und die internationale Hilfe aufgrund der täglich steigenden Flüchtlingszahlen nicht in der Lage, der Situation gerecht zu werden.


Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur die Anzahl der Flüchtlinge ständig weiter zunimmt, sondern dass auch die Dauer ihres Aufenthaltes in der Türkei immer länger wird. Aus diesem Grund versuchen viele syrische Familien, ihren Lebensunterhalt in der Türkei selbst zu bestreiten.

Entsprechend hoch ist inzwischen das Risiko, dass syrische Flüchtlinge in den Fabriken beschäftigt werden und dabei wie folgt gegen die Inhalte des Code of Labour Practices der Fair Wear Foundation verstoßen wird:


  • Beschäftigung von syrischen Flüchtlingskindern
  • Diskriminierung der nicht gemeldeten Flüchtlinge (durch Nichteinhaltung des Mindestlohnes, fehlende Sozialversicherung und Umgehung anderer gesetzlicher Vorgaben).
  • Produzenten arbeiten mit unbekannten Subunternehmen, in welchen Flüchtlinge in gesundheitsschädlicher und unfallträchtiger Umgebung arbeiten.


Keine Kinderarbeit

In der Türkei dürfen Kinder unter 15 Jahren nicht beschäftigt werden.
Die Beschäftigung von Jugendlichen zwischen 15-18 Jahren unterliegt besonderen Voraussetzungen:


  • keine Überstunden
  • Schulbesuche dürfen nicht darunter leiden.
  • Keine Überschreitung der 40 Stunden-Woche.


Rechtsverbindliches Arbeitsverhältnis

Alle Arbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Vertrag sowie auf bestimmte Sozialleistungen wie Rente, soziale Sicherheit, Versicherungen oder Abfindungen.


Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz

Viele internationale Abkommen legen fest, dass es am Arbeitsplatz keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Hautfarbe, politischer Einstellung oder sozialer Herkunft geben darf. Der Arbeitslohn muss für alle gleich sein. Gastarbeiter und Wanderarbeiter haben, ungeachtet des Beschäftigungsverhältnisses, die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeiter. Daher ist es nicht zulässig, nicht registrierten Flüchtlingen niedrigere Löhne, unsichere Arbeitsbedingungen und sonstige Diskriminierungen zuzumuten.


Existenzsichernde Löhne

Die Fair Wear Foundation fordert generell die Zahlung existenzsichernder Löhne. Im Fall der syrischen Flüchtlinge besteht sie auf umgehende Einhaltung der lokalen Gesetzgebung zur Zahlung der Minimumlöhne.


Sichere Arbeitsbedingungen

Wenn Produktionsfirmen entgegen der Vereinbarung mit dem Auftraggeber und der Fair Wear Foundation Aufträge an Subunternehmen vergeben, steigt die Gefahr, dass Flüchtlinge unter gefährlichen Umständen arbeiten müssen.


Da diese Situation schwer überschaubar ist und sich in absehbarer Zeit nicht lösen lässt, hat die Fair Wear Foundation spezielle Richtlinien für ihre Mitglieder verfasst, die in der Türkei produzieren lassen oder dies vorhaben. Dabei steht das Prinzip der Vermeidung und Vorbeugung im Vordergrund. Dies beginnt bereits mit der Auswahl der Produzenten. Diese Richtlinien umfassen Kinderarbeit, sichere Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der vorgeschriebenen Löhne. Sollte bekannt werden, dass ein Betrieb gegen diese Richtlinien verstößt, wird dieser aufgefordert, die Löhne sofort anzupassen und die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen von VAUDE und der Fair Wear Foundation sofort umzusetzen. Selbstverständlich wird die Umsetzung zeitnah überprüft.


Verstöße gegen die FWF-Richtlinien in der Türkei

2014 fand ein Audit bei unserem türkischen Produzenten statt, der nicht nur für VAUDE, sondern auch für zwei weitere Mitglieder der Fair Wear Foundation arbeitet. Dabei stellte sich heraus, dass er gegen die Richtlinien der Fair Wear Foundation verstieß. Es wurden unerlaubte Subunternehmen ohne Vertragsverhältnis beschäftigt. Bei diesen Subunternehmen haben syrische Flüchtlingskinder gearbeitet, die jünger als 15 Jahre alt waren.

Unmittelbar nach dem Audit wurde deshalb ein Treffen zwischen dem türkischen Produzenten, der Fair Wear Foundation, VAUDE und den beiden anderen Mitgliedern der Fair Wear Foundation in der Türkei organisiert.

Die Richtlinien der Fair Wear Foundation verbieten völlig zu Recht eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Produzenten, falls Probleme auftauchen. Stattdessen bemühen sich die Mitglieder der Fair Wear Foundation stets darum, die Probleme gemeinsam mit dem Produzenten zu lösen. Erst wenn der Lösungsversuch scheitert, wird eine Beendigung des Geschäftsverhältnisses in Betracht gezogen.

In jedem Fall müssen die Richtlinien der Fair Wear Foundation zum Thema Kinderarbeit umgesetzt werden, die besagen, dass Kinder nicht in Fabriken arbeiten dürfen, sondern ihnen ein Zugang zur Schule ermöglicht werden soll. Damit Familien ohne die Arbeit der Kinder finanziell zurechtkommen, erhalten sie finanzielle Unterstützung, bis die Kinder das Alter erreicht haben, in dem sie arbeiten dürfen.


Vorbildliche Problemlösung

Im vorliegenden Fall ging es um fünf Kinder im Alter von 12 bis14 Jahren.
Der türkische Produzent, VAUDE und die beiden anderen Mitgliedsunternehmen der Fair Wear Foundation haben sich dazu verpflichtet, die Kinder zu unterstützen und zu begleiten, bis sie das Alter von 15 Jahren erreicht haben.

Das bedeutet folgendes:


  • Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Kinder eine Schule besuchen.
  • Wir kümmern uns gemeinsam um die finanzielle Unterstützung der Eltern bis die Kinder 15 Jahre alt sind. Der Unterstützungsbetrag wird zwischen den drei Mitgliedsunternehmen der FWF und dem Produzenten aufgeteilt.
  • Wir sorgen dafür, dass die schulische Ausbildung der Kinder beaufsichtigt und überwacht wird.


Es ist uns dabei wichtig, dass die Zahlungen, die Überprüfung des Schulbesuchs und die Umsetzung aller festgelegten Maßnahmen in den dafür vorgesehen Zeiträumen erfolgen. Die Fair Wear Foundation ist maßgeblich an der Überwachung und Ermöglichung der Maßnahmen beteiligt.


Ab dem Berichtsjahr 2016 wird die Fair Wear Foundation auf Grund dieser Erfahrungen für alle FWF-Mitglieder, die in der Türkei produzieren lassen, beim jährlichen Brand Performance Check einen zusätzlichen Indikator einführen, der abgeprüft wird.


Dadurch sollen die Mitglieder und Produzenten für diese und ähnliche Situationen und ihre Verantwortung dabei sensibilisiert werden.

Mehr dazu unter folgendem Link.

GRI: HR5
Ermittelte Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen ein erhebliches Risiko von Kinderarbeit besteht, und ergriffene Maßnahmen als Beitrag zur Abschaffung von Kinderarbeit
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