Im Berichtszeitraum gab es keine Abweichungen, die zu einer Geldstrafe geführt haben.
Jedoch mussten zwei Bestandteile unserer ABS Lawinenrucksäcke aufgrund von Qualitätsproblemen eines Zulieferers von ABS aus dem Handel und von den Endverbrauchern zurückgerufen werden. VAUDE hatte in beiden Fällen keine Möglichkeit, den Mangel zu erkennen und ist hier auf die vorgelagerte Qualitätssicherung des Systemlieferanten angewiesen.
VAUDE steht im engen Kontakt zu ABS um eine Optimierung der Qualitätssicherung zu erreichen.
Bei internen Stichproben innerhalb unseres Schadstoffmanagements wurden bei zwei Artikeln erhöhte Phthalatwerte ermittelt. Sofort in Auftrag gegebene weitere Analysen haben bei einem Artikel diese hohen Werte bestätigt. Die betroffene Charge des Schuhs musste komplett vernichtet werden. Dies geschah unter Aufsicht der Zollbehörden.
Bei den Schuh-Covern stellten sich die ersten Analyseergebnisse jedoch als nicht haltbar heraus, die weiteren Ergebnisse waren unauffällig, so dass dieses Produkt verkaufsfähig war.
Die Vorkommnisse in diesem Jahr zeigen, wie wichtig eine systematische Überwachung der Sicherheits- und Gesundheitsaspekte in unserer komplexen Lieferkette ist.
Nr./Datum | Art/Vorkommnis | Info durch | Analyse/Maßnahmen | Kommunikation | Folgen |
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01/14 März 2014 |
Sicherheitsmangel, Haltekraft des Stellfußes an Kindertrage zu gering |
interne Qualitätskontrolle |
Auslieferungsstopp Lagerware, 100% Kontrolle, Rückruf betroffene Charge aus Handel und Nacharbeit |
Händlerschreiben, Stellungnahme |
keine rechtlichen Folgen, aber Imageschaden bei Händlern |
02/14 Aug 2014 |
Schadstoffe in Schuhen |
interne Stichprobe während der Produktion |
Vernichtung der betroffenen Ware, Nachproduktion mit neuen, schadstofffreien Materialien |
nur intern |
Lieferverzug, Material und Produktionskostenübernahme durch Produzent, Meeting mit Lieferant, enge Kontrolle |
03/14 November 2014 |
Schadstoffe in Schuh-Cover |
interne Stichprobe während der Produktion |
weitere Analysen bestätigen die erhöhten Werte nicht, Ware verkaufsfähig |
nur intern |
keine |
04/14 November 2014 |
falsche Datumskennzeichnung (Haltbarkeit) bei Carbonkartusche Airbag-Rucksack durch Vorlieferant |
während Produkttest |
Vorlieferant hat falsche Datumskennzeichnung verwendet, für Kunde besteht keine Gefahr, Info an Handel, kostenloser Umtausch |
Händler, Webseite |
keine rechtlichen Folgen, jedoch Imageschaden |
05/14 Dezember 2014 |
Sicherheitsmangel ABS Stahlkartuschen |
durch Systemlieferanten |
Verunreinigung in Stahl Kartusche ABS kann Auslösung der Kartusche behindern oder unmöglich machen, Rückruf ABS bei Händler und Endverbraucher |
Händlerschreiben, Schreiben an Endverbraucher, Webseiten ABS und VAUDE, Anzeigen, Notifikationen bei Behörden |
keine rechtlichen Folgen für VAUDE, jedoch Imageschaden und Lieferverzug |
GRI: | PR2 |