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Nachhaltigkeitsbericht 2014
veröffentlicht am 15.07.2015

Gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter

VAUDE folgt dem Kriterienkatalog der „Fair Wear Foundation“, um Zwangsarbeit in den Lieferbetrieben zu vermeiden.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangs- und Pflichtarbeit

Grundsätzlich besteht bei allen unseren Produzenten in „High Risk Countries", also in den Entwicklungs- und Schwellenländern, das Risiko von Zwangs- oder Pflichtarbeit. Diese Problematik ist Bestandteil im „Code of Labour Practices“ (CoLP) der Fair Wear Foundation in der Forderung („Employment is freely chosen“) enthalten, dem Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, und wird bei allen Audits geprüft.


Um festzustellen, ob Zwangsarbeit vorliegt, prüft die FWF folgende Fragen:


  • Wie erfolgt die Anwerbung der Arbeiter? 
  • Werden die gesetzlichen Regelungen befolgt? 
  • Müssen die Arbeiter mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Kaution oder ihren Ausweis hinterlegen? 
  • In welchen Zeitabständen erfolgen die Gehaltszahlungen? Gibt es Fälle, in denen die Löhne noch ausstehen?
  • Dürfen sich die Mitarbeiter frei bewegen (Trinkpausen, Benutzung der Toiletten, Verlassen des Fabrikgeländes)?


2014 gab es bei allen durchgeführten Audits keine Beanstandungen zu diesem Aspekt.

GRI:   HR6
Ermittelte Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen ein erhebliches Risiko von Zwangs- und Pflichtarbeit besteht, und ergriffene Maßnahmen als Beitrag zur Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit
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