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Nachhaltigkeitsbericht 2014
veröffentlicht am 15.07.2015

Rechtskonformität als oberstes Gebot

Alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, ist für uns selbstverständlich. Auch von unseren Lieferanten erwarten wir das. Dabei geht es vor allem um unsere Reputation.

Im Einklang mit dem Gesetz

Deutschland hat weltweit eine der strengsten Umweltgesetzgebungen. Davon profitieren wir alle: Sauberes Wasser, saubere Luft und fruchtbare Böden sind für uns genauso selbstverständlich wie gesundheitlich unbedenkliche Produkte. Dass dies keineswegs überall auf der Welt selbstverständlich ist, zeigen zum Beispiel Bilder von dichtem Smog aus Peking, Teersand-Abbau in Kanada oder von brennendem Regenwald.


Umweltschutz in der EU demokratisch legitimiert

Deutsche und EU-Umweltschutz-Gesetze sind demokratisch legitimiert und genießen daher weitestgehend Akzeptanz bei Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen. Verstöße gegen diese Vorschriften bergen nicht nur ein großes finanzielles Risiko, sondern auch ein Risiko für die Reputation des Unternehmens.


In einigen unserer Produktionsländer gibt es oft keine so weitreichende Umweltgesetzgebung, oder es wird – wie in China – die Einhaltung der durchaus strengen Vorschriften zu wenig eingefordert und kontrolliert.


Auch wenn wir hier nicht haftbar gemacht werden können, tragen wir Verantwortung für unsere Lieferkette und würden unsere Glaubwürdigkeit auf´s Spiel setzen, würden unsere Lieferanten gegen nationale Vorschriften in den Produktionsländern verstoßen. Ein Beispiel hierfür ist die Detox-Kampagne der Umweltschutzorganisation Greenpeace.


»Verstöße gegen geltende Vorschriften wollen wir uns aus Überzeugung nicht leisten. Wir gehen bei Umweltschutz und sozialer Verantwortung häufig sogar weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.«

Hilke Patzwall, VAUDE CSR Manager

Jährliche EMAS-Prüfung und „ISO 14001“-Zertifizierung

Für uns von VAUDE ist es selbstverständlich, dass wir Umweltgesetze und –vorschriften einhalten. Am Standort Tettnang-Obereisenbach wird dies jährlich durch die EMAS und ISO 14001 - Zertifizierung überprüft. Diese Audits gewährleisten unsere Rechtskonformität. 


Dazu arbeiten wir seit Jahren mit einem Rechtskataster für den Bereich Umweltmanagement, in dem alle Umweltvorschriften aufgeführt sind. Dieses Rechtskataster wird bei der EMAS-Überprüfung auditiert. Ein übergreifendes Rechtskataster, das die Bereiche Umweltmanagement, Unternehmen, Produkte und Arbeitssicherheit beinhaltet, befindet sich im Aufbau.


Monitoring durch bluesign® und die Fair Wear Foundation in der Lieferkette

In der Lieferkette ist die Überprüfung der Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorschriften und arbeitsrechtliche Normen, Gesetze und Vorschriften nahezu unmöglich – vor allem deshalb, weil wir fast nur mit unabhängigen Produzenten arbeiten. Dennoch nehmen wir diese Aspekte sehr ernst. In der Lieferkette verlassen wir uns im Bereich umweltrechtlicher Vorschriften auf die Angaben unserer Lieferanten und das Monitoring durch bluesign®.


Viele unserer Lieferanten sind bluesign® Systempartner. bluesign® überprüft die Einhaltung aller Umweltrechtsvorschriften, die im jeweiligen Produktionsland gelten. Uns sind keine Fälle bekannt, in denen unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten Verstöße gegen Umweltrecht nachgewiesen wurden, die zu Bußgeldzahlungen oder nicht-monetären Strafen geführt haben. Mehr dazu - bluesign® Standard.


Im Bereich arbeitsrechtliche Normen, Gesetze und Vorschriften vertrauen wir in der Lieferkette auf das Monitoring durch die Fair Wear Foundation. Als Mitglied der Fair Wear Foundation verpflichten wir uns dazu, in allen Produktionsstätten die weltweit geltenden Mindeststandards auf Basis der „Internationalen Labour Organization“ (ILO) einzuhalten. Im Jahr 2014 haben wir 96 Prozent unserer Produktionsstätten durch die Fair Wear Foundation auditieren lassen. Mehr dazu - Fair Wear Foundation.


Rechtssicherheit auch für unsere Mitarbeiter

Wir verstehen uns als sozial agierendes Unternehmen, was auch in unseren Werten und Grundsätzen verankert ist. Das bedeutet für uns, dass wir nicht nur die gesetzlichen Vorschriften für unsere Produktpalette und die Umweltstandards befolgen, sondern auch arbeitsrechtliche Normen, Gesetze und Vorschriften erfüllen. Wir wollen unseren Mitarbeitern die Sicherheit geben, dass VAUDE alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einhält und beispielsweise Diskriminierung am Arbeitsplatz nicht duldet.


Zusammenarbeit mit externen Experten

Um Rechtssicherheit herzustellen, nutzen wir verschiedene externe Quellen und stützen uns in verschiedenen Bereichen und Themengebieten auf die Beratung externer Experten. Dazu zählen unter anderem Mitgliedschaften bei Verbänden wie GermanFashion, Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V., Dialog Textil Bekleidung, European Outdoor Group etc. und Partnerschaften wie beispielsweise die bluesign® Systempartnerschaft.


Aus diesen Quellen erhalten wir aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen oder Änderungen anderer Vorschriften. Dazu gehören auch Informationen über gesetzliche Vorgaben in unseren Produktionsländern. Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen arbeiten wir mit einem Rechtsanwaltbüro zusammen, das auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

GRI:   EN29
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen und -vorschriften
GRI:   PR9
Geldwert der erheblichen Bußgelder wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen
GRI:   SO8
Monetärer Wert signifikanter Bußgelder und Gesamtzahl nicht monetärer Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften.
GRI:   DMA Compliance
Disclosure on Management Approach Compliance
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