„Die Arbeitsgesetze und das Sozialversicherungsrecht müssen eingehalten werden. Diese Bestimmungen dürfen nicht durch befristete Verträge, Subunternehmertum oder durch Lehrlingsprogramme ausgehebelt werden. Der Arbeitgeber sollte die Absicht haben, die Mitarbeiter*innen langfristig anzustellen und diese zu qualifizieren. Jugendlichen soll die Chance eingeräumt werden, an Ausbildungs- und Trainingsprogrammen teilzunehmen.“
Dass alle Mitarbeiter*innen sozialversichert werden, ist schwieriger zu erreichen. In einigen Fällen geht dies nicht vom Arbeitgeber aus, sondern die Mitarbeiter*innen selbst wollen nicht sozialversichert werden, um den Arbeitnehmer*innenanteil an Beiträgen ausbezahlt zu bekommen. Hier ist es sehr wichtig, Aufklärungsarbeit zu leisten. Denn die Mitarbeiter*innen sind häufig nicht aufgeklärt und wissen nicht, welche Vorteile eine Sozialversicherung hat. Wir verlangen von unseren Produzenten, die Mitarbeiter*innen darüber zu informieren. Zusätzlich führen wir sogenannte „Onboarding Workplace Education Program“-Trainings der Fair Wear bei unseren Produzenten durch, in denen dieses Thema auch behandelt wird. Das Training besteht aus zwei Modulen, welche auf zwei Trainingstage verteilt werden. Modul 1 ist eine grundlegende Sensibilisierung für Arbeitsrechte und Beschwerdemechanismen, wohingegen Modul 2 eine Einführungsveranstaltung in den sozialen Dialog auf Fabrikebene ist, die sich insbesondere an die Arbeitnehmer*innenvertretung richtet und eine gemeinsame Sitzung von Arbeitnehmer*innen und Management umfasst.
Diese Daten werden bei den Fair Wear Audits nicht mehr erhoben. Deshalb haben wir dazu keine aktuellen Zahlen.
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GRI: | 401-1 |