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Nachhaltigkeitsbericht 2023
veröffentlicht am 01.08.2024

Ordnungsgemäße Beschäftigung für alle Mitarbeitenden

VAUDE legt großes Gewicht darauf, dass alle Mitarbeiter*innen, die unsere Produkte herstellen, ordnungsgemäß beschäftigt werden. Das bedeutet, sie werden entsprechend der geltenden Gesetze beschäftigt, Arbeitsgesetze und das Sozialversicherungsrecht werden eingehalten.

Alle unsere Produzenten verpflichten sich, ihre Mitarbeiter*innen in den Produktionsstätten ordnungsgemäß zu beschäftigen. Die Verpflichtung sieht so aus:

„Die Arbeitsgesetze und das Sozialversicherungsrecht müssen eingehalten werden. Diese Bestimmungen dürfen nicht durch befristete Verträge, Subunternehmertum oder durch Lehrlingsprogramme ausgehebelt werden. Der Arbeitgeber sollte die Absicht haben, die Mitarbeiter*innen langfristig anzustellen und diese zu qualifizieren. Jugendlichen soll die Chance eingeräumt werden, an Ausbildungs- und Trainingsprogrammen teilzunehmen.“


Überprüfung durch unabhängige Auditor*innen

Eine reine Verpflichtung reicht natürlich nicht aus. Deshalb werden alle unsere Produzenten regelmäßig von unabhängigen Auditor*innen, wie denen der Fair Wear überprüft. Dabei prüfen die Auditor*innen sorgfältig, ob die Arbeitsverträge ordnungsgemäß abgeschlossen und die Mitarbeiter*innen sozialversichert sind. Dies wird durch Interviews innerhalb und außerhalb der Produktionsstätte und durch Überprüfen von Dokumenten verifiziert.

Mit diesen Maßnahmen verbessern wir die Bedingungen für ordnungsgemäße Beschäftigung:

Wir besprechen die Abweichungen mit unseren Produzenten und arbeiten gemeinsam daran, diese zu beheben. Abweichungen zu den Bestimmungen für Arbeitsverträge können in der Regel schnell behoben werden.

Dass alle Mitarbeiter*innen sozialversichert werden, ist schwieriger zu erreichen. In einigen Fällen geht dies nicht vom Arbeitgeber aus, sondern die Mitarbeiter*innen selbst wollen nicht sozialversichert werden, um den Arbeitnehmer*innenanteil an Beiträgen ausbezahlt zu bekommen. Hier ist es sehr wichtig, Aufklärungsarbeit zu leisten. Denn die Mitarbeiter*innen sind häufig nicht aufgeklärt und wissen nicht, welche Vorteile eine Sozialversicherung hat. Wir verlangen von unseren Produzenten, die Mitarbeiter*innen darüber zu informieren. Zusätzlich führen wir sogenannte „Onboarding Workplace Education Program“-Trainings der Fair Wear bei unseren Produzenten durch, in denen dieses Thema auch behandelt wird. Das Training besteht aus zwei Modulen, welche auf zwei Trainingstage verteilt werden. Modul 1 ist eine grundlegende Sensibilisierung für Arbeitsrechte und Beschwerdemechanismen, wohingegen Modul 2 eine Einführungsveranstaltung in den sozialen Dialog auf Fabrikebene ist, die sich insbesondere an die Arbeitnehmer*innenvertretung richtet und eine gemeinsame Sitzung von Arbeitnehmer*innen und Management umfasst.


Fluktuation bei unseren Produzenten

Diese Daten werden bei den Fair Wear Audits nicht mehr erhoben. Deshalb haben wir dazu keine aktuellen Zahlen. 


GRI:   103
Managementansatz
GRI:   401-1
Neueinstellungen und Mitarbeiterfluktuation
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