EN
Suche
Bericht durchsuchen
 
Nachhaltigkeitsbericht 2023
veröffentlicht am 01.08.2024

Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen: transparent und faktenbasiert

Wesentlichkeit ist unser Leitmotiv bei der Auswahl der Themen für diesen Bericht. Der Bericht soll alle Themen, bei denen unser Handeln soziale, ökologische oder ökonomische Auswirkungen hat, beinhalten. Dabei spielen auch deine Erwartungen an Transparenz als Leser eine wichtige Rolle.

Neuer Prozess zur Ermittlung der Wesentlichkeit

Dieser Bericht enthält alle relevanten Informationen zu Themen im Berichtszeitraum (Geschäftsjahr 2023) und einen Ausblick auf Auswirkungen und Themen, die künftig für uns bedeutsam werden. Wir haben bereits für den Bericht 2022 damit begonnen, unsere Wesentlichkeitsanalyse auf die Anforderungen des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umzustellen. Mehr dazu hier.


Zentrales Element der Wesentlichkeitsanalyse im ESRS ist die sogenannte "Doppelte Wesentlichkeit". Dabei werden die Themen aus zwei Perspektiven beurteilt:

  1. Impact Materiality (Inside-out-Perspektive): Welche Auswirkung hat unsere Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt?
  2. Financial Materiality (Outside-in-Perspektive): Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsthemen unsere Geschäftstätigkeit? Welche finanziellen Auswirkungen, Chancen und Risiken ergeben sich für das Unternehmen?


Wesentliche Aspekte im Team ermittelt

Die wesentlichen Aspekte für diesen Bericht wurden im unternehmensübergreifenden Berichtsteam identifiziert. Team-Mitglieder sind Mitarbeiter an Schlüsselstellen, die mit Nachhaltigkeitsthemen befasst sind und Kontakte zu unseren Stakeholder-Gruppen (z. B. Personalbereich, Umweltmanagementbeauftragte, Nachhaltigkeitskommunikation, Unternehmensentwicklung) haben.



VAUDE Wesentlichkeitsmatrix 2022

Wesentlichkeitsanalyse CSRD 2023
 
 

Nächster Schritt in der Wesentlichkeitsanalyse zur Umstellung auf die Anforderungen in ESRS

Um unsere Wesentlichkeitsanalyse weiter an die Anforderungen des ESRS anzupassen, haben wir dieses Jahr als Ausgangspunkt für die Wesentlichkeitsanalyse die Liste der in den Themenstandards behandelten Nachhaltigkeitsaspekte (AR 16) als Grundlage verwendet. Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS ist noch nicht abgeschlossen, daher veröffentlichen wir im Jahr 2023 keine neue Matrix, sondern unsere Vorgehensweise zu erreichten Prozessschritten.

 
 

System zur Bewertung der Wesentlichkeit

Grundlage für unsere Bewertungssystematik ist die „Implementation guidance for the materiality assessment“ (06-02 Materiality Assessment SRB meeting 23 August 2023) der EFRAG.


 
 

1. Impact Materiality (inside-out): Welche Auswirkung hat unsere Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt? 

Für jedes Thema, Unterthema oder Unter-Unterthema haben wir folgende Fragestellungen analysiert und bewertet, um die Wesentlichkeit festzustellen. Wir haben grundsätzlich auf diesen Ebenen bewertet, es sei denn, die Sachlage in den Themen erforderte, dass wir die Auswirkungen auf einer kleineren Ebene bewerten. Themen, die in unserem Geschäftsmodell keine Rolle spielen, haben wir aus der Wesentlichkeitsbewertung ausgeschlossen. Im Zuge der nächsten Wesentlichkeitsanalyse überprüfen wir, ob wir außerhalb der Liste noch weitere wesentliche Auswirkungen haben.


 
 
  • Positiv/ Negativ: Ist die Auswirkung positiv oder negativ? 
    Mit dieser Frage haben wir uns lange beschäftigt. Bezugsgröße für Wirkungen sind nach Definition im ESRS die Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung. Es geht also um absolut geschützte Güter und Werte, d. h. ein Vergleich mit Vorjahres Ergebnissen oder mit Wettbewerbern ist kein Maßstab.

    Der Maßstab ist aus unserer Sicht ein Referenzzustand, ein „Null-Wert“, zum Beispiel die Luft ist nicht durch Emissionen zu verschmutzen. Negativ ist dabei alles, was eine Verschmutzung/ Zerstörung in der Umwelt auslöst. In vielen Fällen reduzieren wir bereits durch umfassende Maßnahmen diese negativen Auswirkungen. Dadurch verschwinden sie allerdings nicht, daher kann man noch nicht von einer positiven Auswirkung sprechen. Positiv kann eine Auswirkung nur sein, wenn wir die Verschmutzungen beseitigen, die andere verursacht haben. Zum Beispiel Material von Altreifen wiederverwerten. Durch diese strenge Auslegung haben wir keine positiven Auswirkungen im Umweltbereich, obwohl unsere Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Verschmutzung umfassend und weitreichend sind. Im sozialen Bereich ist es deutlich schwieriger, einen „Null-Wert“ zu finden. Zum Teil haben wir gesetzliche Regelungen verwendet. Da unsere Arbeitsweise in vielen Bereichen über das übliche Maß hinausgeht, haben wir dort für einige Themen einen positiven Impact festgestellt, der meistens allerdings unter der Wesentlichkeitsgrenze liegt.

Kompensation und weitere Reduktionsmaßnahmen als positiver Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
  • Potenziell/ tatsächlich: Ist die Auswirkung potenziell oder tatsächlich:
    Als potenziell haben wir Auswirkungen eingestuft, die auftreten können, die aber selten oder bisher nicht aufgetreten sind. Bei diesen Themen wurde zusätzlich noch bewertetet, wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit ist. Gute Managementsysteme reduzieren die Eintrittswahrscheinlichkeit.

    Als tatsächlich wurden Auswirkungen eingestuft, die messbar oder merkbar vorhanden sind.

  • Ausmaß: Wie gravierend negativ oder wie förderlich ist die Auswirkung für die betroffenen Stakeholder?  

    Wir haben uns bei der Bewertung des Ausmaßes dazu entschieden, nicht die Größe unseres Einflusses auf dieses Thema zu bewerten, da wir dann bei den meisten Themen keinen großen Einfluss hätten. Für uns im Mittelpunkt steht die Auswirkung auf den Menschen oder die Umwelt. Daher ergibt sich im Umweltbereich bei vielen Themen ein hohes Ausmaß.

  • Umfang: Wie viele Menschen sind betroffen? In wie vielen Ländern, Regionen tauchen die Auswirkungen auf?

    Bei der Bewertung des Umfanges haben wir unseren Einfluss berücksichtigt, das heißt, welche Menschen und Regionen sind direkt von unseren Auswirkungen betroffen. Bei Themen, die sich nicht sinnvoll auf Regionen begrenzen lassen, wie zum Beispiel die Auswirkungen von Emissionen und Mikroplastik, haben wir die höchste Bewertungsstufe gewählt.

  • Unabänderbarkeit: Können die Auswirkungen rückgängig gemacht werden?

    Die Unabänderbarkeit haben wir nur bei negativen Auswirkungen bewertet.

Dabei wurden die Eintrittswahrscheinlichkeit, das Ausmaß, der Umfang und die Unabänderbarkeit auf einer Skala von 0-5 eingestuft.  
Bei den Themen, die die Menschenrechte betreffen, ist die Schwere (Ausmaß, Umfang und Unabänderbarkeit) der Auswirkungen entscheidend, nicht die Eintrittswahrscheinlichkeit.

Alle Themen, bei denen mindestens einer der Aspekte mindestens bei 4 lag, sind wesentlich.

 
 

2. Financial Materiality (outside-in): Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsthemen unsere Geschäftstätigkeit? Welche finanziellen Auswirkungen, Chancen und Risiken ergeben sich für das Unternehmen?

Zur Identifikation nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen, die finanzielle Auswirkungen haben oder haben könnten, haben wir 2022 anhand der Erfahrungen der Expert*innen eine erste Einschätzung vorgenommen und Themen gesammelt. Dieser Teil der Wesentlichkeitsanalyse wird aktuell um die im ESRS geforderten Informationen zur Verfügung zu haben.


Die Einschätzungen basieren zum großen Teil auf den Erfahrungen der Zuständigen und auf der Diskussion in der Gruppe sowie auf Rückmeldungen von Stakeholdern. Einzelne Aspekte haben wir anhand von Zahlen, beispielsweise den Ausgaben für lokale Zulieferer, überprüft. Für jeden Aspekt wurde außerdem beurteilt, ob die Auswirkungen im Unternehmen, oder in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette auftreten.  



Verknüpfung mit dem Strategieentwicklungsprozess

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse fließen in unseren Strategieentwicklungsprozess. Wesentlich identifizierte Aspekte haben wir mit unseren Unternehmenszielen abgeglichen . Die wesentlichen Themen finden sich in unseren strategischen Schwerpunkten und Zielen – „Unsere Ziele im Detail“.

 
 
GRI:   102-45
In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen
GRI:   102-46
Definition der Berichtsinhalte und thematische Grenzen
GRI:   102-47
Liste der wesentlichen Themen
Kontakt
Wer schreibt diesen Bericht?
Mehr erfahren